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Denkmalschutz ☰ projekt HISTORISCHE GRENZE

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Die Landhegesteine (AN-SR-1617)

Am 27.12.1617 wurde zwischen Joachim Ernst, Markgraf zu Brandenburg Ansbach und dem Bürgermeister und Rat der Stadt Rothenburg eine Übereinkunft über den Grenzverlauf der Fraischgrenze zwischen beiden Territorien, sowie dem Setzen von Hoheitssteinen erzielt.

Diese Hoheitssteine werden an der Rothenburger Landhege auch "Hegesteine" genannt.

Es gibt hier insgesamt drei eigennummerierte Grenzsteinteillinien, die mit den gleichen Grenzsteinen versehen wurden.

Diese unterscheiden sich nur in der Art ihrer Nummerierung.

  • AN-SR-LHNO - "Landhege Nord" - urspr. 65 Steine
    Denkmalquote [1] = 78,5%

  • AN-SR-KARR - "Karrachseelinie" - urspr. 67 Steine
    Denkmalquote [1] = 64,2%

  • AN-SR-LHSU - "Landhege Süd" - urspr. 44 Steine
    Denkmalquote [1] = 27,27%

Denkmalrate[1] für die Gesamtgrenzlinie: 60,23% 

[1]

Die Denkmalquote gibt die Zahl der Grenzsteine wider, deren Verbleib bekannt ist.

Archivaliennachweis

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