Die Fraischsteine im Trubachtal
N-BA-1607
Die Fraischgrenze Obertrubach (N-BA 1607) grenzt die Hoheitsrechte der Blutgerichtsbarkeit und des höheren Jagdrechts voneinander ab.
Dies wird auf dem Grenzstein durch das Schwert für die Blutgerichtsbarkeit und das höhere Jagdrecht durch das Hifthorn repräsentiert.
Die Grenzlinie entstand durch den sog. "silbernen Vertrag" vom 22. Februar 1607, in dem die Reichsstadt Nürnberg und das Hochstift Bamberg die teilweise strittige Grenzlinie festgelegt und dann mit insgesamt 25 Grenzsteinen markiert haben.
Von den ehemals 25 Grenzsteinen, die in der Region entlang der Grenzlinie gesetzt worden sind, haben sich bis heute 16 erhalten.
Sie stehen unter Denkmalschutz.
Der Name "silberner Vertrag" resultiert vermutlich aus dem Umstand, dass die Streitigkeiten zwischen Bamberg und Nürnberg vornehmlich auf den in diesem Bereich vorhandenen Bergbau zurück gingen und es dort u.a. auch Silber gab, das gefördert wurde.
Der Vertrag von 1607 regelte mit den Zuständigkeiten auch den Abbau in diesen Bergwerken.
BLOG TRUBACHTAL
Das Hochstift Bamberg (Kurzübersicht)
Das Hochstift Bamberg bildet im Unterschied zum Erzbistum Bamberg die weltliche Macht ab. Dem Hochstift stand ein Fürstbischof vor, der die Herrschaftsansprüche durchsetzte.
Das Hochstift Bamberg entwickelte sich bis ins 14. Jahrhundert aus einer Summe von Hochgerichtssprengeln (Fraisch) des Radenzgaues und der angrenzenden Gaugrafschaften sowie heimgefallenen Vogteien.
Es umfasste in etwa knapp die Hälfte der Diözese und reichte im Westen in das Würzburger Diözesangebiet.
Der Ausbau des Territoriums wurde durch die Finanzkraft des Bistums und das Aussterben hochfreier Geschlechter ermöglicht. Das Hochstift Bamberg war kein geschlossenes Territorium. Seit dem Aufstieg des Stiftsadels in Reichsritterschaft im 16. Jahrhundert war es von zahlreichen, oft protestantischen ritterschaftlichen Herrschaften durchsetzt. Über die 1759 verkauften Besitzungen in Kärnten konnte Bamberg keine Reichsunmittelbarkeit ausbilden. 1802/03 wurde das Hochstift säkularisiert und fiel an das Königreich Bayern.
Fürstbischof Johann Phillipp von Gebsattel
Johann Philipp von Gebsattel (* 13. Mai 1555; † 26. Juni 1609) war von 1599 bis zu seinem Tode 1609 Fürstbischof des Hochstiftes Bamberg.
Johann Philipp von Gebsattel stammte aus der fränkischen reichsfreien Adelsfamilie derer von Gebsattel. Der namensgebende Ort Gebsattel ist heute eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Ansbach.
In der Regierungszeit von Papst Clemens VIII. und Kaiser Rudolf II. wurde er 1599 zum Bischof gewählt. Er baute die Giechburg um 1600 zu ihrer beachtlichen Größe aus.[1]Damit entstand aus einer Burgruine eine späte Höhenburg, die den Ansprüchen der Wehrhaftigkeit einer zeitgemäßen Burg nicht mehr entsprach und besser als ein Renaissanceschloss zu bezeichnen war. Weitere monumentale Bautätigkeiten begann er mit der späteren Neuen Residenz in Bamberg.
Er galt bereits zu seiner Zeit als umstritten. Man sagt ihm einen gewissen dekadenten Lebensstil, zum Beispiel das Konkubinat, nach und eine damit verbundene Vernachlässigung seiner Pflichten als Bischof.. Er trat zumindest nicht in die Fußstapfen seiner Vorgänger, die energische Vertreter der Gegenreformation waren.
Grabdenkmal Johann Philipp von Gebsattels in der Michaelskirche
Sein Grabdenkmal befindet sich seit der Stilrestaurierung des Domes von Bamberg in der Michaelskirche im linken Seitenschiff (siehe auch Kloster Michelsberg).
Die Grenzlinie von 1607
Bereits im Jahr 1537 hatte es in Forchheim einen Vertrag zwischen dem Hochstift Bamberg und der Freien Reichsstadt bezüglich der Fraischgrenze gegeben. Der Vertrag von 1607 veränderte die Grenzlinie in einigen Teilen.
So war nun der Kirchplatz der Ausgangspunkt der Grenzsteinlinie, die mit 25 Grenzsteinen versteint werden sollte.
Sie verlief dann über die Gemarkungen Pottenstein, Betzenstein/ Ottenberg in die Nähe von Bronn.
Die Grenzlinie entstand durch den sog. "silbernen Vertrag" vom 22. Februar 1607, wo die Reichsstadt Nürnberg und das Hochstift Bamberg die teilweise strittige Grenzlinie festgelegt und dann mit insgesamt 25 Grenzsteinen markiert haben.
Von diesen sind bis heute 16 Grenzsteine erhalten und stehen unter Denkmalschutz. Sie weisen keine einheitliche Listennummer auf, sondern sind offensichtlich einzeln erfaßt worden.
Nachfolgend die Liste der noch existierenden Grenzsteine.