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Kleines Meeting

Die Behörden im Denkmalschutz

Die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland sehen in ihren Verfassungen den Denkmalschutz als Verfassungsziel an, so auch der Freistaat Bayern und das Land Baden-Württemberg.

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Zur Umsetzung der daraus entstehenden Staatsaufgaben gibt es Denkmalschutzbehörden, die im fachlich beratenden, aber auch im repressiven Bereich zuständig sind.

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Die Kenntnis der jeweils zuständigen Behörde und deren Aufgaben hilft die denkmalschutzrechtlichen Fragestellungen zu lösen und damit insgesamt den Bau- und Bodendenkmälern den nötigen Schutz geben zu können.

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Hierzu zählen auch die durch HISTORISCHE GRENZE bearbeiteten Hoheitssteine...

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WER IST ZUSTÄNDIG?

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Denkmalschutz ist Ländersache, deshalb wählen Sie bitte das gewünschte Bundesland aus:

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Bild: Die "Alte Münze" in München - Innenhof mit seinen Arkaden
Das 1563-67 errichtete Gebäude beherbergte ursprünglich den Hofmarstall und die Kunstkammer Herzog Albrechts V. Zu seinem Namen kam das Haus erst später: Ab 1810 diente es als königliche Münzprägeanstalt. Heute befindet sich dort der Hauptsitz des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (BLfD).

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