Hohenlohestein abgebrochen
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- 13. Apr.
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Die historische Landesgrenze des Jahres 1796, die im Jahr 1804 versteint worden ist, war die erste echte Landesgrenze auf dem Boden des fränkischen Reichskreises. Ihr gebührt damit eine hohe geschichtliche Bedeutung, da sie die Änderungen des Staatswesens gegen Ende des 18. Jahrhunderts dokumentiert. Nach grundlegenden Forschungen durch Herrn Karlheinz Seyerlein an dieser Grenze und Folgeforschungen durch das Projekt Historische Grenze, wurde die gesamte Grenzsteinlinie im Jahr 2018 mit der Denkmalnummer D-5-71-155-32 unter Denkmalschutz gestellt und in die Denkmalschutzliste eingetragen.
Nähere Informationen zur Geschichte dieser Grenzsteinlinie erhalten Sie unter dem Link: https://www.historische-grenze.net/hohenlohesteine
Während bis zum Ende des 18. Jahrhunderts nach Herrschaftsrechten regiert wurde, setzte sich ab diesem Zeitpunkt das Prinzip des "Territorium Clausum", also des abgeschlossenen Herrschaftsbereichs durch. Bis dahin markierten Grenzsteine die Grenzen von Gerichtsbarkeiten (Fraischgrenze), von Jagdrechten u.a. Da diese Gebiete nicht einheitlich waren und an manchen Stellen sich die verschiedenen Herrschaftsrechte miteinander konkurrierten, kam es immer wieder zu sog. Irrungen und Wirrungen, die in der Folge mit ausgiebigen Vertragsdokumenten geregelt wurden.
Der Landesgrenzstein HG-PG-1804-084 ist einer von ehemals 100 Grenzsteinen, der 1804 die erste echte Landesgrenze auf dem Boden des fränkischen Reichskreises markierte. Nun wurde er bei einer routinemäßigen Nachschau liegend vorgefunden.

Warum der Stein nicht mehr auf seinem immer noch im Erdreich vorhandenen Sockel steht, ist nicht abschließend geklärt. Jedoch finden sich keinerlei Spuren, die auf eine Einwirkung von außen hinweisen. Die Abbruchstelle ist überraschend eben.
Da liegende Steine oft dem Diebstahl anheim fallen, wurden durch das projekt Historische Grenze die damit befassten öffentlichen Stellen, wie das Vermessungsamt in Ansbach (ADBV), die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Ansbach und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München informiert, aber auch die vor Ort zuständigen Gemeinden. An dieser Stelle treffen die Grenzen von drei Gemeinden aufeinander: Schillingsfürst, Wörnitz und Dombühl.
Es bleibt nun abzuwarten, ob die staatlichen und kommunalen Stellen diesen Grenzstein wieder aufrichten, der auch heute noch - über 200 Jahre nach seiner Setzung - eine gewidmete Grenzmarkung ist.
Sollte jemand Beobachtungen gemacht haben, die eine Fremdeinwirkung betreffen, so wären wir für Hinweise tätig, da hier dann evtl. auch eine Versicherungsleistung den entstandenen Schaden bereinigen kann.
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