Denkmalschutz ☰ projekt HISTORISCHE GRENZE
Denkmalschutz -
Der Denkmalschutz und die Hoheitssteine
Wenn wir uns dem Denkmalschutz von Hoheitssteinen widmen, dann ist es wichtig zu wissen, dass Denkmalschutz Ländersache ist. Dies hat zur Folge, dass jedes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ein eigenes Denkmalschutzgesetz hat. In der Regel findet sich der Denkmalschutz auch in der jeweiligen Landesverfassung als Verfassungsziel. Denkmalschutz hat demnach Verfassungsrang.
Wie definieren wir Denkmalschutz?
"Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen (Ensembleschutz). Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und so diese zumeist architektonisch ausgeführten Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt.
Denkmalschutz ist Teil des Kulturgutschutzes. Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege."
(vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Denkmalschutz)
Bezogen auf die historischen Hoheitssteine verstehen wir das als Anerkenntnis des Schutzbedürfnisses und des Willens der Erhaltung, weil über diese Denkmäler der Geschichte die Vergangenheit, die Kultur der Regionen und auch die regionale Architektur definiert wird.
Grenzen haben schon immer markiert, wer die Vorgaben für die Art des Bauens machte. Während z.B. in Nürnberg der Sandstein vorherrscht ist es knapp 40 km entfernt in Ansbach der hohenzollersche Barock.
So bestimmen die Grenzsteine, die im Denkmalschutz weithin eine Randerscheinung darstellen, die Bereiche in denen ein bestimmter Baustil vorherrschend ist, die Verwendung bestimmter Materialien bevorzugt werden oder auch welche Farben an den Häusern Verwendung fanden.
So sind es die Hoheitssteine, welche die Bereiche eingrenzen, in denen bestimmte architektonische Stile zu finden sind.
Wir sehen hier die Notwendigkeit den Denkmalschutz, der vornehmlich auf die Architektur setzt, neu zu denken und mehr in seiner Gesamtheit, also ganzheitlich, wahrzunehmen. Die Bedeutung der historischen Hoheitssteine sehen wir im Bereich des behördlichen Denkmalschutzes unterrepräsentiert.
Das Denkmal Grenzstein ist nicht in einem einzelnen Grenzstein zu finden, sondern in der Gesamtheit einer Grenzsteinlinie und am historischen Setzungsort. Nur hier können diese Zeugen der Geschichte ihre Bedeutung voll entfalten.
Damit sie dies auch dauerhaft können, bedarf es neben ihrer Bestandssicherung am historischen Ort auch immer wieder der Renovierung, die aber derzeit vom Eigentümer, den Bundesländern, nicht wirklich geleistet wird. Hier sehen wir einen Widerspruch zu den Postulaten aus den Landesverfassungen, in denen der Denkmalschutz stets als Verfassungsziel definiert ist und damit den Erhalt der Denkmäler vorschreibt.
Denkmalschutz von Hoheitssteinen.... in der Praxis!
Der Denkmalschutz u.a. für Hoheitssteine steht in allen Landesverfassungen, jedes Bundesland hat ein Denkmalschutzgesetz, es gibt Denkmalschutzbehörden. Wenn wir die Verantwortlichen reden hören von Heimat und dem Schutz der Vergangenheit, dann könnten wir meinen es wäre alles in Ordnung. Also blicken wir in die Praxis und sehen wir, wie der Denkmalschutz für historische Hoheitssteine umgesetzt wird (exemplarisch werden wir den Freistaat Bayern auswählen).
Um überhaupt einen Schutz zu organisieren, bedarf es zwingend der privaten Initiativen und selbst dann entstehen immer wieder Herausforderungen. Hier liegt es nicht an einem bösen Willen, nein das sollten wir nicht unterstellen. Es liegt an mehreren Gründen, warum immer wieder Hoheitssteine verschwinden und in einem Garten oder Lapidarium landen (LINK: GRENZSTEINEIGENTUM), sie versinken und verschwinden, umfallen oder einfach der Natur nicht mehr trotzen und langsam auseinanderfallen.
1. Der Denkmalschutz ist primär auf die Architektur ausgerichtet
Der Denkmalschutz, bzw. die Denkmalpflege, ist primär auf die Erhaltung sichtbarer Architektur ausgerichtet. Dies liegt in der historischen Entwicklung der Denkmalpflege begründet und in der heutigen Organisation der Behörden. In der Regel ist die Untere Denkmalschutzbehörde, die sich um die praktischen Belange kümmert, keine eigenständige Abteilung mit Fachleuten in Geschichte und Kunst, sondern an das Bauamt angegliedert, wo man vornehmlich Mitarbeiter findet, die in Architektur und Verwaltung fit sind. Der Schwenk zur historischen Bildung fehlt in der Regel, was man den dort Beschäftigten nicht vorwerfen kann.
Das Problem liegt aber darin ohne eine entsprechende Bildung keine Sensibilisierung für den Einzelfall entwickeln zu können und so kommt es immer wieder zu sachfremden Entscheidungen.
Diese Grundstruktur finden wir bis in die höheren Bereiche der Exekutivorgane der Denkmalpflege.
2. Keine Lobby für die historischen Hoheitssteine
Grenzsteine an sich gehören eigentlich in den Zuständigkeitsbereich der Vermessungsämter. Diese sind (aufgabenbedingt) darauf ausgerichtet über die Richtigkeit der Grenzmarkierungen zu wachen, was aber die geschichtlichen und denkmalschutzrechtlichen Belange ausklammert.
Im Spannungsfeld der Zuständigkeiten zwischen dem Denkmalschutz und der Vermessung ist zu erwarten, dass es immer wieder zu Problemen bei den Kommunikationslinien kommt. Da werden dann schon einmal historische Grenzsteine gegen neue ausgetauscht, weil sie die Grenze, die sie markieren sollen, nicht mehr ausreichend abbilden können.
So fallen historische Hoheitssteine bei den Denkmalschutzinstitutionen oft hinten runter, weil diese unterbesetzt ihren Fokus auf die Architektur richten und damit keine Zeit mehr für andere Pflichten, wie die Grenzsteine verbleibt, auf der anderen Seite bei den Vermessungsämtern andere Prioritäten gelten als der Denkmalschutz, der den eigenen Aufgaben auch gelegentlich im Weg stehen mag.
3. Wenn es ums Geld geht, dann wird es schwierig
Wenn Hoheitssteine verfallen, was nach teilweise über 400 Jahren Standzeit so sein kann, dann sollte der Eigentümer, hier das Bundesland diesen gemäß den jeweiligen Denkmalschutzgesetzen wieder instand setzen. Dies wird von jedem Bürger verlangt, wenn er mit dem Denkmalschutz in Kontakt kommt.
Bei historischen Hoheitssteinen ist das aber offensichtlich anders. Über die von uns gestellten Petitionen beim Bayerischen Landtag konnten wir eine entsprechende Diskussion zu diesem Thema erreichen und das zuständige Ministerium (Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst) teilte mit, dass der Verfall eines Hoheitssteins als dem Denkmal angedachte Erscheinungsform zugeschrieben und so jegliche Restaurierung ausgeschlossen sei.
Diese Stellungnahme zeigt deutlich, dass es hier um Ausgabenbegrenzung gehen muss. Letztlich aber war es auch möglich (nach intensivem Schriftkontakt, einer Petition - LINK PROJEKTE/PETITION2 - und dem Einsatz des Landrates des Landkreises Ansbach einen zerstörten 400 Jahre alten Grenzstein an der Rothenburger Landhege (Bild oben) über Mittel des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wieder instand setzen zu lassen.
Dies dürfte aber nicht die Regel werden, sondern eher eine Ausnahme bleiben.
BILD: v.l.n.r.
Herr Dr. Karl Gattinger, Gebietsreferent für den Regierungsbezirk MIttelfranken beim Landesamt für Denkmalpflege,
Herr Jürgen C. Nickel, Dipl.Vww.FH, Projektleiter HISTORISCHE GRENZE beim Gesprächstermin zur Thematik des Denkmalschutzes von historischen Hoheitssteinen.
Die Veröffentlichung des Bildes erfolgt mit Genehmigung der Pressestelle des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege.
Ohne Kontakte geht es nicht...
Der DENKMALSCHUTZ historischer Hoheitssteine ist eines unserer Hauptanliegen. Aus diesem Grund halten wir intensiven Kontakt mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und den dortigen Gebietsreferenten.
Durch unsere vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit können die für die Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Fragen erforderlichen Daten bereits während der Erforschung einer Grenzsteinlinie weitergegeben werden, so dass die Umsetzung einer denkmalschutzrechtlichen Entscheidung durch den Gebietsreferenten zeitnah ermöglicht wird.
Die Kenntnis über die Zuständigkeiten der verschiedenen Denkmalschutzbehörden stellt hierbei einen wesentlichen Punkt dar, um zu wissen, wann wer der richtige Ansprechpartner ist.
Die Kenntnis der rechtlichen Gegebenheiten tut hier ein Übriges...
Lapidarium -
Hier kommt das Denkmal zum Menschen...
Warum muss das Thema angesprochen werden?
HISTORISCHE HOHEITSSTEINE bezeugen unsere Geschichte, weil sie ehemalige Grenzen in der Landschaft markieren und so einen wertvollen Beitrag zur Geschichtsforschung leisten.
Alte Karten und Beschreibungen sind oft sehr ungenau oder in der heutigen Zeit nicht mehr verständlich. In einem Zeitalter, wo es kein GPS oder genaue Karten gegeben hat, wurden Grenzen in der Landschaft beschrieben. So mussten auch Grundstücksgrenzen herhalten, die dann mit dem damaligen Eigentümer in Bezug gesetzt worden sind. Beispiel: "Am Acker des Johann Meier sich die Gränze nach Mittag wendet..."
Wie soll man heute Besitzverhältnisse von vor bis zu 400 Jahren rekonstruieren?
Durch die Geschichtsforschung erhalten wir einen Überblick, wie in damaliger Zeit die Grenzverläufe waren und wie damit regiert worden ist.
Hier sind die historischen Hoheitssteine am historischen Ort oft die letzten Zeugen, die einen Grenzverlauf eindeutig identifizieren können.
Durch mangelnde Aufklärung in dieser Thematik werden solche Steine immer noch zerstört, von ihrem Setzungsort genommen und ausgestellt oder dienen als Schmuck des Gartens...
Aus einem in seinem historischen Kontext stehendem Denkmal, das ein Hoheitsstein an seinem Setzungsort ist, wird in solchen Lapidarien ein künstlerisches Ausstellungsstück, das jeden Bezug zu seiner Geschichte verliert.
Durch die Denkweise das Denkmal zum Menschen zu bringen, wird (ohne hinreichende Dokumentation des Entnahmeortes) die Geschichte zerstört, weil sie oft nicht mehr nachvollziehbar ist.
Wir sollten uns also bewusst sein, dass Lapidarien, so schön sie auch anzusehen sind, oft aus an den historischen Grenzen entnommenen Grenzsteinen bestehen, die diese dann nicht mehr markieren können. Sie werden also aus der Geschichte genommen. Wenn, wie das meistens der Fall ist, keinerlei Dokumentation erfolgt, also die Geodaten nicht festgehalten werden, die Ausrichtung des Steins, die Prüfung, ob der vorangegangene und nachfolgende Stein der Linie noch vorhanden sind, dann wäre es besser die Menschen zu den Grenzsteinen zu führen.