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PROJEKT LHNO-030

Instandsetzung des schwer beschädigten Landhegesteins

Am 20.03.2021 erhielten wir über unsere Grenzsteinmeldung die Mitteilung, dass Landhegestein 30 (AN-SR-LHNO-030) stark beschädigt sei. Kurz darauf im Anschluss wurden uns die Bilder zugeleitet.

Über diese Mitteilung ist es nun möglich die Splitterstücke zu sichern, um nach Feststellung des Verursachers die Instandsetzung einleiten zu können.

Es passiert leider immer wieder, dass durch die Forst- und Landwirtschaft solche alten Hoheitssteine beschädigt werden.

Doch einen solchen Schaden als Verursacher nicht zu melden und damit die Komplettvernichtung eines solchen Denkmals in Kauf zu nehmen ist keine Option!

So ist es um so besser, dass inzwischen die Aufmerksamkeit der Menschen steigt und wir zahlreiche Meldungen über Grenzsteine und so auch über Beschädigungen erhalten.

Lageplan

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Nördlich der Raststätte Ohrenbach auf der BAB 7 kreuzt die Rothenburger Landhege die Autobahn. Hier mußten beim Autobahnbau zwei Grenzsteine versetzt werden, um sie vor der Vernichtung zu schützen. Einer war die 30, der nun beschädigt ist, der andere die 31, er steht auf der westlichen Seite der Autobahn.

Die orangene Linie markiert die Kreisgrenze zwischen den Landkreisen Ansbach und Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim, die hier zugleich die alte Fraischgrenze zwischen der Reichsstadt Rothenburg und dem Markgraftum Ansbach ist.

Die Landhegesteine stehen mit Listennummer D-5-75-124-19 unter Denkmalschutz und stehen in staatlichem Eigentum. Zuständig sind für die Ausübung des Eigentumsrechts an diesen Steinen jeweils zur Hälfte die Untere Denkmalschutzbehörde in Ansbach (Landkreis AN) und in Neustadt an der Aisch (Landkreis NEA).

Die Landhegesteine sind hier größtenteils noch gültige Grenzmarkungen. Hier sind die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) in Ansbach und Neustadt an der Aisch jeweils zur Hälfte für die abmarkungsrechtlichen Fragen zuständig.

Der Verursacher der Beschädigung an diesem Landhegestein ist nach § 823 BGB Schadensersatzpflichtig. Von einem Vorsatz ist wohl nicht auszugehen. Wäre dem so, dann wäre das nach §§ 303, 304 StGB "Gemeinschädliche Sachbeschädigung" strafrechtlich relevant.

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Maßnahmen

  • Sicherung der Splitterstücke vor Ort, um deren Verlust zu vermeiden

  • Abklärung des Ablaufes

  • Feststellen des Verursachers

  • Schadensersatzforderung zur Wiederherstellung des Landhegesteins

  • Professionelle Reparatur des Landhegesteins

HINWEIS:

Da sich der Landhegestein in staatlichem Eigentum befindet, kann die Beschädigung, soweit dies fahrlässig passiert ist, u.U. über die Haftpflichtversicherung des Schädigers abgewickelt werden.

Es besteht eigentlich kein Grund einen solchen Schaden nicht zu melden.

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Die vor Ort noch gefundenen Splitterstücke sind gesichert. Hoffen wir, dass keine fehlen und der Stein damit wieder unkompliziert repariert werden kann.

Wir haben die LRA AN und NEA informiert. 

Da durch diese Behörden das Eigentumsrecht des Staates an diesem Stein ausgeübt wird, müssen wir abwarten, was von dieser Seite veranlasst wird.

Wir haben unseren Teil getan.

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Bei einer Inaugenscheinnahme durch einen Repräsentanten des Projekts Historische Grenze vor Ort konnten keine Hinweise gefunden werden, die auf einen Holzschlag im Wald auf Ansbacher Seite hindeuten. Diese Ursachenoption wäre demnach auszuschließen.

Auffällig sind die im weißen Kreis zu sehenden frischen Holzspäne. Sie geben den Hinweis auf einen Heckenschnitt. Dieser würde hier vom Bauamt der Stadt Uffenheim durchgeführt. So richtet sich nun der Blick der Klärung nach Uffenheim.

Sollte kein Verursacher zu ermitteln sein, greift Art. 4 BayDSchG, wonach die Eigentümer des Grenzsteins und die Grundstückseigner sich die Kosten teilen.

Die Ermittlungen nach dem Verursacher laufen. Über laufende Verfahren allerdings werden wir an dieser Stelle nicht berichten.

22.03.2021, 18:54, in einer Mail teilt uns das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege mit, dass es sich der Sache annehmen will. Weitere Kontakte seitens des BayLfD in unsere Richtung fanden seither nicht statt.

Im Juni 2021 erhalten wir einen Anruf der Polizeiinspektion Rothenburg, in deren Verlauf wir unsere Zeugenangaben machen. So wird bekannt, dass seitens des LRA Ansbach eine Strafanzeige wegen der Beschädigung des Landhegesteins erfolgt ist.

30.08.2021 - Durch Dritte wurden wir informiert, dass durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Ansbach die vorhandenen Splitter des stark beschädigten Grenzsteins zusammen mit einem Steinmetz besichtigt worden sind.

04.01.2022 - Das Landratsamt Ansbach informiert uns, dass die Instandsetzung des Landhegesteins LHNO 30 vorgenommen werden soll. Hier ist die Finanzierung über das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu prüfen. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 4500 € für eine fachgerechte Instandsetzung.

ES WIRD ALSO INSGESAMT ETWAS DAUERN, BIS WIR HIER NEUIGKEITEN ERFAHREN. DIE KOSTENPRÜFUNG IST ZEITINTENSIV.

Am 09.03.2023 teilte uns das Landratsamt Ansbach mit, dass die Abklärungen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgeschlossen seien und nun der Landhegestein LHNO 30 der Restaurierung zugeführt wird. Hierzu werden die über das Projekt Historische Grenze gesicherten Absplitterungen des Landhegesteins und der Landhegestein an sich einem Restaurator zugeführt, der den Stein soweit dies möglich ist wieder herstellt. Im Anschluss daran wird der Stein wieder gesetzt.

Aktuell ist noch in Prüfung, ob dieser Grenzstein ein gewidmeter Stein ist, der die Landkreisgrenze markiert oder er im Rahmen seiner Versetzung wegen des Baus der BAB 7 ohne Widmung gesetzt worden ist. Dies entscheidet dann, ob das Amt für Digitalisierung, Vermessung und Breitband, bzw. die örtlichen Feldgeschworenen mit eingebunden werden müssen.

 

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25.04.2023 -  Heute wurde der Landhegestein LHNO 30 von seinem Platz genommen und zur Restaurierung abtransportiert. Ein Vertreter der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Ansbach hat dem Vorgang beigewohnt. Der Stein, wie auch der Boden auf dem er steht, stehen unter Denkmalschutz. Hier bedurfte es einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.

Nun werden die durch das Projekt Historische Grenze gesicherten Bruchstücke wieder mit dem Stein verbunden, so dass letztlich der Landhegestein LHNO 30 in voller Pracht an seinen Standort zurückkehren kann. Wir bedanken uns hier explizit für den Einsatz des Landrates des Landkreises Ansbach, Herrn Dr. Ludwig, für die Wiederherstellung des Steins. Ebenso geht unser Dank an das Landesamt für Denkmalpflege, das ca. 4500 € investiert, damit dieser Stein wieder instandgesetzt werden kann.

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Am 03.08.2023, ab 14.00 Uhr, war es dann soweit, dass der historische Landhegestein wieder zurück an seinen Platz gekommen ist. Er war frisch restauriert und strahlt in neuem Glanz.....

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(von links) Dieter Klenk (Siebener Reichardsroth), Jürgen Pfänder (stellv. Bürgermeister Ohrenbach), Benjamin Trapp (Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ansbach), Landrat Dr. Jürgen Ludwig, Jürgen Claus Nickel (Projekt historische Grenze), Landrat Helmut Weiß (Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windhseim), Harald Scherer und Wilmar Hager (Siebener Langensteinach), Gerhard Gundlach (Siebener Reichardsroth), Reinhard Vogel (Vogel Steinmetz- und Bildhauerwerkstätten GbR) - Fotos: Landratsamt Ansbach/Barbara Klausecker

03.08.2023 - PRESSEMITTEILUNG DES LANDRATSAMTES ANSBACH:
 

Ein Stein mit Geschichte

„Früher sicherte dieser Grenzstein die Grenzen, heute verbindet er zwei befreundete Landkreise“, sagte Landrat Dr. Jürgen Ludwig anlässlich einer Grenzsteinsetzung nahe der A 7 bei Ohrenbach. Dort wurde 2021 von Fußgängern der von Unbekannten beschädigte Grenzstein am Waldrand gefunden. Der über 400 Jahre alte Stein markierte bereits 1617 die Grenzen zwischen der früheren freien Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber und der damaligen Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach.

2021 sicherte Jürgen Claus Nickel, der für das „Projekt historische Grenze“ ehrenamtlich tätig ist, die Splitterstücke des Grenzsteines für eine spätere Instandsetzung. Die folgende Restaurierung führten die Steinmetz- und Bildhauerwerkstätten GbR Vogel in Ansbach durch.

„Durch den Einsatz von Landrat Dr. Ludwig konnte die Kostenübernahme geklärt und die Restaurierung damit auf den Weg gebracht werden“, betont Jürgen Claus Nickel. Die Wiederherstellungskosten in Höhe von 4.500 Euro wurden vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege getragen.

Der Stein konnte nun von den für das Gebiet zuständigen Siebenern wieder an seinen ursprünglichen Platz gesetzt werden. Die Siebener, auch Feldgeschworene genannt, sind ein wichtiger Partner der bayerischen Vermessungsämter, die bei diesem Termin ebenfalls mit vor Ort waren. „Grenzsteine sind auch in Zeiten von GPS wichtig und werden von den Siebenern auf verantwortungsvolle Weise überwacht“, so der Landrat des Landkreises Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Helmut Weiß, über das älteste kommunale Ehrenamt Bayerns.

„Wir denken, dass sich der Preis und die Mühen gelohnt haben. So konnte ein über 400 Jahre alter Grenzstein seinen Weg zurück an die historische Grenze finden, wo er auch heute noch eine Grenze markiert: die zwischen den Landkreisen Ansbach und Neustadt/Aisch-Bad Windsheim“, betont Jürgen Claus Nickel zum Abschluss der Grenzsteinsetzung.

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ARTIKEL: Wochenspiegel 23.08.2023

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