Landesgrenzstein vor Diebstahl gesichert
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Aktualisiert: vor 2 Tagen

Am 12.04.2025 wurde im Rahmen einer Grenzbesichtigung der ehem. Landesgrenzstein Nr. 84, der heute die Gemeindegrenze zwischen der Stadt Schillingsfürst und Dombühl markiert, liegend vorgefunden. Am Grenzstein selbst waren keine Spuren für eine Gewalteinwirkung oder Vandalismus, auch nicht für einen Verkehrsunfall, zu sehen.
Der direkt davor gesetzte Gemeindegrenzstein, der Wörnitz von Schillingsfürst abgrenzt, war aber Jahre zuvor entsprechend beschädigt und in Richtung des ehem. Landesgrenzstein verschoben worden. Inwieweit hier die Ursache dafür zu suchen ist, dass dieser historische Landesgrenzstein nun liegt, kann nicht gesagt werden.

Wie die Vergangenheit immer wieder gelehrt hat, ist ein liegender Stein einer hohen Diebstahlsgefahr ausgesetzt. So hat sich das DENKMALSCHUTZ ☰ projekt HISTORISCHE GRENZE an die staatlichen Stellen gewandt, die in diesem Fall zuständig sind.
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird auf Antrag tätig, wenn eine Grenze vermessen werden muss. Antragsberechtigt sind die am Grenzstein angrenzenden Grundstückseigner. Einen Grenzstein setzen können die Feldgeschworenen, die auch "Siebener" genannt werden.
Da dieser Stein unter Denkmalschutz steht, stand der Fokus in Richtung der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Ansbach und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Diese üben gemeinsam das Eigentumsrecht an diesem Grenzstein aus (ergänzende Informationen finden Sie auf unserer Webseite in der Rubrik "Projekte" und dort bei den Petitionen).
Beim Anschreiben an diese Stellen hat das DENKMALSCHUTZ ☰ projekt HISTORISCHE GRENZE auch die hier angrenzenden Gemeinden mit informiert. Die Stadt Schilligsfürst, in Person ihres 1. Bürgermeisters, Herrn Michael Trzybinski, hat als einzige Gemeinde reagiert und angeboten den Stein zu sichern.
Mit der im Eilverfahren über die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Ansbach erlangten Genehmigung, kann dies nun auch so umgesetzt werden. An dieser Stelle ein Danke an die UD Ansbach.
Auch der Wegtransport eines denkmalgeschützten Grenzsteins ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 10 BayDSchG), wenn die zuständige Behörde (UD Ansbach) dies nicht vorab genehmigt. Hier sind schnell Bußgelder bis zu 250.000 € fällig oder gar ein Strafverfahren wegen Diebstahls.
Wir bedanken uns an dieser Stelle ausdrücklich für das hohe Engagement der Stadt Schillingsfürst und ihrem 1. Bürgermeister, Herrn Trzybinski, die "ihren" Grenzstein vor Diebstahl gesichert haben, bis die verwaltungsrechtliche Abarbeitung der Denkmalschutzbehörden für die Wiedersetzung dieses Steins erledigt ist. Hier wird es u.a. um die Kosten und auch um die Abstimmung mit dem ADBV Ansbach gehen.
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