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  • Autorenbild◾️PROJEKT◾️HISTORISCHE◾️GRENZE◾️

Die Petition im Bayer. Landtag.... wir warten!

Aktualisiert: 26. Jan. 2021




Seit Mai 2020 liegt dem Bayerischen Landtag eine Petition von HISTORISCHE GRENZE vor, in der die Klärung der Zuständigkeit in der Ausübung des Eigentumsrechts an im staatl. Eigentum befindlichen Hoheitssteinen und der Vorschlag eines "Landesbeauftragten für die Kleindenkmäler" geprüft und beschieden werden soll.


Zum Hintergrund: Die meisten der historischen Hoheitssteine stehen in staatlichem Eigentum, d.h. im Eigentum des Bundeslandes, auf dessen heutigem Territorium sie heute stehen. Mit der Ausrichtung auf das Mittlere Franken ist HISTORISCHE GRENZE hier auf den Freistaat Bayern und das Land Baden-Württemberg beschränkt.


Im Land Baden-Württemberg ist auf unsere Nachfrage hin die Zuständigkeit geklärt. Sie liegt hier bei der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung. Im Freistaat Bayern haben wir nach einem dreijährigen Marathon durch die Behörden und Ministerien immer noch kein Ergebnis.


WARUM IST DIE FESTSTELLUNG DIESER ZUSTÄNDIGKEIT SO WICHTIG? Historische Hoheitssteine markieren alte Grenzen und zeigen so die Geschichte auf. Die historischen Dokumente, die diese Grenzen beschreiben sind zum einen nicht immer vollständig vorhanden, zum anderen beschreiben sie Grenzverläufe auf die damals mögliche Weise.

Geodaten, GPS oder eine moderne Landvermessung gab es nicht. Die Maßeinheiten waren nicht einheitlich und die Messmethoden ungenau. So beschrieb man Grenzverläufe vom Beginn zum Ende unter Erläuterung des Wegs, den sie nahmen. Dabei wurden markante Punkte, wie Bäume, Bäche oder auch Felder benannt. Das Problem nach teilweise bis zu 400 Jahren ist, dass die Landschaft heute ganz anders aussieht. Es gab Gebietsreformen und eine Flurbereinigung. So haben sich Landkreisgrenzen verändert, Flurstücke verlaufen anders als damals und auch die Eigentumsverhältnisse (die in diesen alten Grenzbeschreibungen vorkommen) sind meist nicht mehr nachvollziehbar.


So sind die historischen Hoheitssteine vor Ort am Originalstandort nicht selten die letzten Zeugen eines alten Grenzverlaufs.


ABER... ... durch die Flurbereinigung, die Gebietsreformen und den ein oder anderen übereifrigen "Sammler", aber auch durch unachtsame Waldarbeiter, werden diese alten Zeugen zerstört, umgesetzt oder entfernt ohne jegliche Dokumentation. So verlieren diese Steine ihre Geschichte und können sie nicht mehr erzählen.


Auch öffentliche Stellen entfernen alte Steine, weil sie teilweise gar nicht wissen, um was es sich hier handelt. Dies betrifft auch immer wieder sogar bereits denkmalgeschützte Hoheitssteine, die dann z.B. auf Weisung eines Amtes weg müssen. Die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme bleibt hier auf Dauer verborgen.


So braucht es eine zentrale Stelle, bei der man sich eine Genehmigung einholen muss, dem Eigentümer. Er entscheidet zunächst, ob er dem zustimmt. Danach braucht es dann noch die rechtliche Beurteilung (Denkmalschutz/ Vermessungsrecht), ob dieser spezielle Grenzstein dann auch entfernt werden kann und darf.


Die Vermessungsämter (in Bayern ADBV) haben ihren Fokus auf dem Vermessungsrecht und oft nicht im Blick, dass der ein oder andere Grenzstein unter Denkmalschutz stehen könnte.

Dies ist bei Forstämtern oder den Ämtern für ländliche Entwicklung nicht recht viel anders. HIER FEHLT ES AN DER ENTSPRECHENDEN FORTBILDUNG UND SENSIBILISIERUNG! Wenn es keinen Eigentümer gibt, der sich einschaltet und dem Einhalt gebietet, dann ist es nicht verwunderlich einen permanenten Schwund dieser Zeugen der Vergangenheit beklagen zu müssen.


Landesbeauftragter für die Kleindenkmäler als Lösungsansatz...


Eine zentrale Stelle, die für alle Fragen rund um die Kleindenkmäler, also auch die Hoheitssteine zuständig wäre, würde das einfangen und vereinfachen. Immer wenn eine Behörde Maßnahmen ergreifen will, die mit historischen Grenzsteinen zu tun hat, gibt es eine Stelle zum Nachfragen, wo eine zielführende und rechtskonforme Lösung gefunden wird.


Sind historische Hoheitssteine zerstört oder entwendet worden, wäre hier die Stelle, die Regress fordern oder Strafantrag stellen kann. Auch für erforderliche Renovierungen wäre hier dann der richtige Ansprechpartner gefunden.



WIR WARTEN AUF EINE ANTWORT UND WERDEN WEITER BERICHTEN....






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