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Darf Landhegestein 37 heim?

Aktualisiert: 26. Jan. 2021


Historische Hoheitssteine erfüllen ihre Aufgabe als Denkmäler der Geschichte am besten an dem Platz, auf dem sie ursprünglich gesetzt worden sind. Diesem Postulat haben wir uns bei HISTORISCHE GRENZE verschrieben und versucht möglichst viele von der historischen Grenzlinie abgängigen Hoheitssteine zu finden und sie in der Folge wieder zurück zu führen.


So konnten wir in den alten Akten und Unterlagen ermitteln, dass zwei alte Landhegesteine ihren Weg nach Rothenburg ins dortige Museum gefunden haben: Die AN-SR-LHNO-037 und -048.


Während Stein -048 im RothenburgMuseum, dem ehemaligem Reichsstadtmuseum, die Geschichte erzählt und auf die ehemalige Landhegegrenze hinweist, schlummert Stein -037 im Lapidarienkeller des Museums.


Im Benehmen mit dem Leiter des Museums, Herrn Dr. Möhring, konnten wir nun erreichen, dass Stein -037 unter Auflagen wieder an die historische Grenzsteinlinie an der Landhege Nord zurück darf.


Die Auflagen betreffen den dauerhaften Schutz des Steins, den wir entsprechend umsetzen werden. So muss der Stein durch die Art seiner Verwendung im Eigentum des Freistaats Bayern verbleiben und darf nicht in private Hand übergehen. Weiterhin muss die Eintragung in die Denkmalschutzliste des Freistaates Bayern umgesetzt werden.


Die hieraus entstehenden Arbeiten und Vorbereitungen laufen bereits.


Zunächst gilt es den zukünftigen Setzungsort zu bestimmen, weil der historisch belegte sich mitten auf einer Staatsstraße (St 2419/ ehem. B25) befände. Dies ist so natürlich nicht möglich.


Um den Stein im staatlichen Eigentum zu halten, ist es erforderlich ihn auf der hier an der Landhege verlaufenden Landkreisgrenze zu setzen. Mit der Widmung auf der Grenze einer Gebietskörperschaft ist dies sichergestellt. Er würde max. 50 Meter vom historischen Setzungsort stehen.


Im Vorfeld hatten wir den Blick auf mehrere mögliche Positionen zu werfen. Die geschichtlich genaueste läge westlich der St 2419, aber hier gibt es keine Gebietskörperschaftsgrenze, weil die auf der Fahrbahn einen Knick von der Landhege weg macht. So können wir hier keine staatliche Widmung erreichen. Das ist schade, aber zwingend.


Wir wenden uns nun östlich der St2419 und suchen hier nach dem geeigneten Punkt. Hier sind alle noch möglichen Unwegbarkeiten zu klären.

Der rückgeführte Stein sollte an einem sicheren Ort stehen, wo ihm keine Gefahr durch Holzrückegassen oder die Landwirtschaft droht. Selbst bei sorgsamsten Umgang sind hier schnell Beschädigungen durch das benutzte schwere Gerät möglich. Dies können wir bei Stein -023 sehen, der Bekanntschaft mit einem solchen Gerät machte und nun fehlt der obere Teil des Steins.


Wir werden hier aber noch in einer abschließenden Besichtigung die Argumente überprüfen und dann eine Entscheidung herbeiführen.

Es stehen auch rechtliche Fragen an, die gelöst werden müssen, wie denkmalschutz- und abmarkungsrechtliche. Der Setzungsort ist die Rothenburger Landhege, die ein Bodendenkmal ist. Hier sind Genehmigungen erforderlich. Für die Widmung wird amtliche Unterstützung benötigt.


Diese haben wir durch das Landratsamt Neustadt an der Aisch/ Bad Windsheim und dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Neustadt an der Aisch.


Für die Setzung des Steins benötigen wir dann noch das Einverständnis des Eigentümers. Dies ist aus vermessungsrechtlicher Sicht so vorgeschrieben. Dieser Prozess ist ebenfalls bereits gestartet.


Weiterhin muss noch der Transport des Steins und dessen Setzung organisiert werden. Der Stein lagert aktuell in einem schwer zugänglichen und engen Gewölbe des Museums. Hier ist zunächst zu klären, wie man den Stein aus dem Keller bekommt. Hier ist das Gewicht eines Landhegesteins auch nicht zu unterschätzen.


Wenn wir alles organisiert und umgesetzt haben und letztlich der Rückhol- und Setzungstermin feststeht, werden wir erneut berichten.


Im Moment sind wir auf einem guten Weg wieder ein Stück Geschichte nach Hause zu bringen.





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