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  • Autorenbild◾️PROJEKT◾️HISTORISCHE◾️GRENZE◾️

Das Jahr 2022 geht zu Ende. Ein Rückblick.


Das Jahr 2022 geht zu Ende und da ist es angebracht den Blick zurück zu richten und zu sehen, was geleistet worden ist und was noch ansteht.


Projekt Rothenburger Landhege


Mit dem "Projekt Rothenburger Landhege", das seit dem Jahr 2021 läuft, ist es uns gelungen wieder historische Landhegesteine an ihre historische Stelle zurück zu bringen oder dort wieder sichtbar zu machen. Im Bild sehen wir den Landhegestein KARR 057 (AN-SR-KARR = Die Karrachseelinie ► https://www.historische-grenze.net/karrachseelinie ), der im Boden liegend vor der Öffenlichkeit versteckt war und uns durch einen Mitteiler gemeldet worden ist. In einer Aktion am 29.10.2022 wurde der historische Stein von Karlheinz Seyerlein, Matthias Zink und Jürgen Nickel ausgegraben und wieder aufgestellt. Dabei wurde die Ausrichtung des Steins gemäß den historischen Dokumenten (Versteinungsprotokoll, Grenzvertrag, Grenzbegehungsprotokolle) korrekt vorgenommen.


Ein weiterer Stein dieser Linie, der KARR 060 konnte kurz danach bei einer kurzen Grenzbegehung noch registriert und dem Landesamt für Denkmalpflege zum Eintrag in die Denkmalschutzliste übermittelt werden.


Schon am 02.10.2022 war ein "Kollege" dieses Steins dran gesetzt zu werden. Dieser stammt von der Landhege Nord (=LHNO ► https://www.historische-grenze.net/landhege-nord ) und trägt die Nummer 038. Der stv. Landrat aus Neustadt an der Aisch und der 1. Bürgermeister aus Adelshofen, der den Landrat aus Ansbach vertrat, halfen mit den Stein zu setzen.


Die Geschichte der Wegnahme des Steins und sein Weg bis zu seinem Auffinden im Bauhof der baden-württembergischen Stadt Weikersheim ist noch nicht geklärt. Jedenfalls konnte er Ende 2021 bereits wieder in seine Heimat zurückgeholt werden. Hier aber musste er noch restauriert werden, denn es fehlte ihm ein Sockel. Nachdem das alles erledigt war, die denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen eingeholt und die Ehrengäste eingeladen waren, konnte die Setzungsaktion starten (► https://www.historische-grenze.net/post/nach-400-jahren-70-der-originalsteine ).


Auch die Steine an der LHNO wurden dem Landesamt für Denkmalpflege zur Eintragung in die Denkmalschutzliste zugeleitet.


In Wörnitz konnte dann noch ein freudiges Ereignis gefeiert werden. Die Inhaber eines Landhegesteins der Karrachlinie, das Ehepaar Vogt, das das B&B Apfelstern (► http://apfelstern.eu/ ) führt, erklärten sich bereit, diesen an die Landhege zurückzugeben.


Hier sind wir nun im Kontakt mit dem 1. Bürgermeister der Gemeinde Windelsbach, da dieser Stein mit hoher Wahrscheinlichkeit von dort stammt. Da diese Grenzsteinlinie keine Steinnummerierung auf den Steinen hat, ist es sehr schwierig die korrekten Standorte zu finden. Hier wird nötigenfalls auch eine Entscheidung der Feldgeschworenen zusammen mit der Deutschen Grenzsteinforschung erforderlich sein, um dem Stein seinen Platz zu geben. Diese dann gewählte Position wird aus den Unterlagen ein historisch korrekter Setzungsort sein, wobei auch die Ausrichtung des Steins korrekt vorgenommen werden wird. Lediglich die abschließende Sicherheit, dass genau dieser Stein an genau dieser Stelle stand, wird wohl nicht vollständig zu erreichen sein.


"ZEIT FÜR BAYERN" - DOKUMENTATION ÜBER DIE GRENZSTEINFORSCHUNG MIT SCHWERPUNKT DER ROTHENBURGER LANDHEGE


Unsere Arbeit hat dann auch den Bayerischen Rundfunk auf den Plan gerufen, der nun über die Thematik der "Grenzsteinforschung mit Schwerpunkt auf der Rothenburger Landhege" im Programm Bayern 2 berichten will. Für diese Dokumentation sind zahlreiche Interviews durchgeführt worden, um die Thematik von allen Seiten zu beleuchten. So kommt weder die Geschichte zu kurz, noch die Problemstellungen im Bereich des Denkmalschutzes, die im nachfolgenden Text noch beleuchtet werden.


Der Sendetermin ist aktuell für den 25.03.2023 vorgesehen. Beachten Sie hier bitte die Terminvormerkung auf unserer Webseite!


DENKMALSCHUTZ UND DAS STAATLICHE EIGENTUM


Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist der rechtliche Rahmen des Denkmalschutzes für historische Hoheitssteine. Hier konnten wir in den Jahren 2020 und 2021 bereits über zwei Petitionen an den Bayerischen Landtag essentielle Fortschritte erreichen.


War die Thematik des Denkmalschutzes für historische Hoheitssteine bis dahin wenig geklärt, so erfolgte nun durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eine recht umfangreiche Ausarbeitung mit Definitionen, Regelungen und der Zuweisung von Zuständigkeiten, wie es sie so bislang nicht gab. Diese wurde allen mit Hoheitssteinen in Kontakt kommenden Stellen zugeleitet. (► https://www.historische-grenze.net/petition-vom-26-04-2021 )



In dieser Ausarbeitung gibt es aber noch zu schließende Lücken, die derzeit noch rechtliche Fragen aufwerfen.


So stehen nur Hoheitssteine im Eigentum des Staates, die eine Denkmaleigenschaft haben. Die Definition der Denkmaleigenschaft wird bislang nur in einer aktuellen Sicht gesehen, so dass dislozierte oder beschädigte Steine diese nicht besitzen und damit das Eigentum des Staates abgelehnt wird.


Das hat die Folge, dass gestohlene Hoheitssteine mit dem Diebstahl in das Eigentum des Täters übergehen.


In einer weiteren Anfrage, die einen konkreten Fall an der Rothenburger Landhege betraf, revidierte das Ministerium seine Sicht für diesen Einzelfall, was als großer Erfolg in dieser Frage zu sehen sehen ist. So sind dislozierte Hoheitssteine dann Eigentum des Staates, wenn sie eine geschichtliche Bedeutung haben und ihr historischer Setzungsort eindeutig definiert werden kann.

Damit wird erstmals durch das Ministerium die retrospektive Sicht angewandt. Wir hoffen auf dieser Definition aufbauen zu können und so einige gestohlene Steine wieder an ihre alte Grenzlinie zurückbringen zu können.





Es bleibt viel zu tun und die Thematik bleibt spannend. Wir werden in unseren Blog umfassend berichten und jeden, der diesen abonniert auf dem Laufenden halten.






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