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Die Behörden im Denkmalschutz

Die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland sehen in ihren Verfassungen den Denkmalschutz als Verfassungsziel an, so auch der Freistaat Bayern und das Land Baden-Württemberg.

Zur Umsetzung der daraus entstehenden Staatsaufgaben gibt es Denkmalschutzbehörden, die im fachlich beratenden, aber auch im repressiven Bereich zuständig sind.

Die Kenntnis der jeweils zuständigen Behörde und deren Aufgaben hilft die denkmalschutzrechtlichen Fragestellungen zu lösen und damit insgesamt den Bau- und Bodendenkmälern den nötigen Schutz geben zu können.

Hierzu zählen auch die durch HISTORISCHE GRENZE bearbeiteten Hoheitssteine...

WER IST ZUSTÄNDIG?

Denkmalschutz ist Ländersache, deshalb wählen Sie bitte das gewünschte Bundesland aus:

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Bild: Die "Alte Münze" in München - Innenhof mit seinen Arkaden
Das 1563-67 errichtete Gebäude beherbergte ursprünglich den Hofmarstall und die Kunstkammer Herzog Albrechts V. Zu seinem Namen kam das Haus erst später: Ab 1810 diente es als königliche Münzprägeanstalt. Heute befindet sich dort der Hauptsitz des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (BLfD).

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