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Die Hohenlohischen Steine
[HG-PG-1804]

Die historische Grenze zwischen dem ehemaligen Fürstentum Hohenlohe-Schillingsfürst und dem königlich-preußischen Markgrafentum Ansbach ist der Marker für einen Wendepunkt im Bereich des Staatswesens.

Waren bis Ende des 18. Jahrhunderts Fraischgrenzen üblich, Untertanen ihren Herrschaften zugeordnet und Steuerfragen nicht immer vom Wohnort abhängig, formten sich nun auf dem Boden des "heiligen römischen Reichs deutscher Nation" homogene Staatsgebiete. Mit dem Zusammenbruch der alten Ordnung im Jahr 1806 entstanden dann die teilweise heute noch existierenden Länder.

Eine Grenze, die auch heute noch so erfahrbar ist, wie diese, dürfte in Europa einmalig sein.

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Landesvergleich zwischen dem

Königlich Preußischen Fürstentum Brandenburg Ansbach und dem
Fürstentum Hohenlohe Schillingsfürst
von 1803 - von Karlheinz Seyerlein

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Freiherr
Carl August von Hardenberg

(*31.05.1750, †26.11.1822)

1792 bis 1806 leitete er als preußischer Minister die Regierungsgeschäfte im Fürstentum Ansbach

Eine kleine Geschichte zur Grenzlinie....

Im Bestreben das Territorium des kgl.-preuß. Markgraftums Ansbach-Bayreuth aus dem Herrschaftssystem eines TERRITORIUM NON CLAUSUM zu führen und so ein einheitliches und abgeschlossenes Staatsgebiet nach heutiger Prägung zu erlangen, wurden durch die preußische Regierung in Ansbach unter Freiherr Carl August von Hardenberg u.a. auch Verhandlungen mit dem Fürstentum Hohenlohe-Schillingsfürst aufgenommen.

1796 kam es zur Einigung, es wurden Gebiete und Untertanen ausgetauscht und die neue Grenze, die erste echte Landesgrenze auf dem Boden des Fränkischen Reichskreises, zunächst verpflockt.

Zwischen dem 11. und 15. August 1804 wurde diese Grenzlinie dann auch versteint. Das hierüber gefertigte Versteinungsprotokoll ist im Hohenlohischen Zetralarchiv einsehbar.

Bei dieser Versteinungsaktion kam es bei Grenzstein 95 und 96 zu einem -zunächst unbemerkten- Fehler, denn Stein 95 wurde falsch gesetzt und Stein 96 ungefähr da, wo eigentlich die 95 hin sollte. 

Dies wurde im Jahr 1826, also 20 Jahre nach dem Zusammenbruch des Fürstentums Hohenlohe-Schillingsfürst und Zuschlag zum Königreich Bayern, durch einen bayerischen Revisor, dem Herrn Asmont, festgestellt.

Eine bemerkenswerte Kuriosität dieser Grenzsteinlinie und das ist nicht die Einzige. Schon 2 Jahre nach der Setzung der Grenzsteine gab es keine Landesgrenze mehr, denn dann gehörte das Gebiet beiderseits dieser Grenzlinie dem Königreich Bayern.

Aber auch heute noch markieren die meisten der noch existenten Steine, das sind 74 von 100, noch eine gültige Grenze.

Die Kosten der Grenzsteine teilte man sich. Von Stein 1 bis Stein 46 oblag das dem Fürstenhaus Hohenlohe, das bereits vorhandene Grenzsteine umschlagen ließ, um Kosten zu sparen, Stein 47 bis 100 wurden von Preußen bezahlt und nach dem zu dieser Zeit gängigen Muster preußischer Steine neu gefertigt und gesetzt.

Dieses Muster findet sich auch im Fichtelgebirge (PR-PB-1803) und bei einer weiteren Grenzsteinlinie zwischen Hohenlohe und Preußen im Bereich Blaufelden und Langenburg.

Die Grenzsteinlinie HG-PG-1804

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HG-PG-1804-001

Gemeinde Geslau
Gemarkung Schwabsroth
GK4 4373501, 5467689
UTM 32U 591402, 5465246
WGS 84 49.33309, 10.25806
Höhe 487 m

DENKMALSCHUTZ:

 

Replik - kein Denkmalschutz

Recherchiert durch 
HISTORISCHE GRENZE

Heutiger Standort weicht von Originalstandort ab

2013 gesetzte Replik auf Initiative der Anrainergemeinden und der Gruppe Grenzcommissaire

Replik gefertigt von
Carolin Domscheit

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HG-PG-1804-003

Gemeinde Gebsattel
Gemarkung Kirnberg
GK4 4373914, 5467563
UTM 32U 591818, 5465136
WGS 84 49.33204, 10.26377
Höhe 471 m

DENKMALSCHUTZ:

 

Replik - kein Denkmalschutz

Recherchiert durch 
HISTORISCHE GRENZE

Heutiger Standort weicht von Originalstandort ab

2015 gesetzte Replik auf Initiative der Anrainergemeinden und der Gruppe Grenzcommissaire

Replik gefertigt von
Carolin Domscheit

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HG-PG-1804-006

Gemeinde Gebsattel
Gemarkung Kirnberg
GK4 4373914, 5467563
UTM 32U 591818, 5465136
WGS 84 49.33204, 10.26377
Höhe 471 m

DENKMALSCHUTZ:

 

Replik - kein Denkmalschutz

Recherchiert durch 
HISTORISCHE GRENZE

Originalstandort

2015 gesetzte Replik auf Initiative der Anrainergemeinden und der Gruppe Grenzcommissaire

Replik gefertigt von
Carolin Domscheit

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HG-PG-1804-008

Gemeinde Geslau
Gemarkung Schwabsroth
GK4 4374742, 5467634
UTM 32U 592643, 5465240 
WGS 84 49.33285, 10.27514
Höhe 462 m

DENKMALSCHUTZ:

 

Grenzlinie  D-5-71-155-32

Recherchiert durch 
HISTORISCHE GRENZE

Originalstandort

vormals Fraischstein 22

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HG-PG-1804-010

Gemeinde Geslau
Gemarkung Schwabsroth
GK4 4375170, 5467712
UTM 32U 593068, 5465335 
WGS 84 49.33364, 10.28101
Höhe 458 m

DENKMALSCHUTZ:

 

Grenzlinie  D-5-71-155-32

Recherchiert durch 
HISTORISCHE GRENZE

Originalstandort

vormals Jagdstein 1

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HG-PG-1804-011

Gemeinde Geslau
Gemarkung Schwabsroth
GK4 4375288, 5467469
UTM 32U 93195, 5465097
WGS 84 49.33148, 10.28270
Höhe 480 m

DENKMALSCHUTZ:

 

Grenzlinie  D-5-71-155-32

Recherchiert durch 
HISTORISCHE GRENZE

Originalstandort

vormals Jagdstein 2

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HG-PG-1804-012

Gemeinde Geslau
Gemarkung Schwabsroth
GK4 4375760, 5467377
UTM 32U 593669, 5465024 
WGS 84 49.33075, 10.28922
Höhe 466 m

DENKMALSCHUTZ:

 

Grenzlinie  D-5-71-155-32

Recherchiert durch 
HISTORISCHE GRENZE

Stein wurde versetzt und steht nun etwa 140 m weiter östlich

vormals Jagdstein 3

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HG-PG-1804-013

Gemeinde Buch a.Wald
Gemarkung Gastenfelden
GK4 4375933, 5467351
UTM 32U 593844, 5465005
WGS 84 49.33055, 10.29161
Höhe  462 m

DENKMALSCHUTZ:

 

Grenzlinie  D-5-71-155-32

Recherchiert durch 
HISTORISCHE GRENZE

Originalstandort

vormals Jagdstein 4

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HG-PG-1804-014

Gemeinde Geslau
Gemarkung Schwabsroth
GK4 4375966, 5467441
UTM 32U 593873, 5465097 
WGS 84 49.33137, 10.29204
Höhe 449 m

DENKMALSCHUTZ:

 

Grenzlinie  D-5-71-155-32

Recherchiert durch 
HISTORISCHE GRENZE

Originalstandort

vormals Jagdstein 6

Hier verläßt die historische Grenzlinie die heutige Gemeindegrenze und folgt der ehemaligen Gemeindegrenze zwischen den 1974 aufgelösten Gemeinden Hagenau und Gastenfelden, die am 01.01.1974 zu Buch am Wald kamen. Heute ist das eine Gemarkungsgrenze

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HG-PG-1804-016

Gemeinde Buch a.Wald
Gemarkung Hagenau
GK4 4376390, 5467072
UTM 32U 594311, 5464744 
WGS 84 49.32813, 10.29798
Höhe 444 m

DENKMALSCHUTZ:

 

Replik - kein Denkmalschutz

Recherchiert durch 
HISTORISCHE GRENZE

Originalstandort

2015 gesetzte Replik auf Initiative der Anrainergemeinden und der Gruppe Grenzcommissaire

Replik gefertigt von
Carolin Domscheit

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HG-PG-1804-018

Gemeinde Buch a.Wald
Gemarkung Gastenfelden
GK4 4376602, 5466673
UTM 32U 594539, 5464355
WGS 84 49.32460, 10.30102
Höhe 440 m

DENKMALSCHUTZ:

 

Nachbildung - kein Denkmalschutz

Recherchiert durch 
HISTORISCHE GRENZE

Originalstandort

Nachgebildeter Stein, gefertigt von Erwin Keitel, nachdem der Originalstein im landwirtschaftlichen Betrieb zerstört wurde

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HG-PG-1804-019

Gemeinde Buch a.Wald
Gemarkung Gastenfelden
GK4 4376793, 5466554
UTM 32U 594735, 5464243
WGS 84 49.32356, 10.30369
Höhe 440 m

DENKMALSCHUTZ:

 

Grenzlinie  D-5-71-155-32

Recherchiert durch 
HISTORISCHE GRENZE

Stein wurde zur seinem Schutz ca. 50 m nördlich vom Originalstandort gesetzt

vormals Jagdstein 14

Stein wurde durch landwirtschaftliche Nutzung stark beschädigt, dann wieder hergestellt und neu gesetzt

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HG-PG-1804-020

Gemeinde Buch a.Wald
Gemarkung Hagenau
GK4 376931, 5466366
UTM 32U 594880, 5464061 
WGS 84 49.32190, 10.30564
Höhe 440 m

DENKMALSCHUTZ:

 

Grenzlinie  D-5-71-155-32

Recherchiert durch 
HISTORISCHE GRENZE