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  • Jürgen Nickel

Zuständigkeiten - und es dauert....


MÜNCHEN - Im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wurde mit unserer erstmaligen Anfrage im Jahr 2016 ein Prozess angestoßen, der immer noch nicht abgeschlossen ist: DIE BENENNUNG EINES VERANTWORTLICHEN FÜR DIE AUSÜBUNG DES EIGENTUMSRECHTES AN HOHEITSSTEINEN IM STAATSEIGENTUM.

Wie mir als Reaktion auf unseren Artikel in der Verbandszeitschrift "FORUM" (Ausgabe 2/2019) durch einen Vertreter des BayStMFLH mitgeteilt wurde, arbeitet man inzwischen in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe an diesem Thema.

Man erwägt eine Teilzuständigkeit bei verschiedenen Ressorts, Ämtern und Ministerien einzurichten. Würde dies so umgesetzt werden, würden wohl alle in diesem Themenkomplex wichtigen Fragen im Zuständigkeitsgerangel ins Leere laufen. Dies kann so nicht sinnvoll sein.

Durch HISTORISCHE GRENZE wurde daher beim Landesamt für Denkmalpflege und dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat die Schaffung eines "Landesbeauftragten für die Kleindenkmäler" ins Spiel gebracht, der sowohl für die denkmalschutzrechtlichen, als auch für die eigentumsrechtlichen Fragen zuständig wäre und im Heimatministerium mit Fachaufsicht durch Landesamt für Denkmalpflege seinen Sitz haben müsste.

Das Heimatministerium als Teil des Finanzministeriums ist für die Fiskalverwaltung des Freistaates Bayern zuständig, das Landesamt für Denkmalpflege hat die Fachaufsicht über die Eintragung in die Denkmalschutzliste.

So könnte in einer Hand vereint werden, was sich sonst in vielen Einzelzuständigkeiten zersplittert. In dieser Funktion wäre dann auch eine konzentrierte Zusammenarbeit mit den weiteren am Denkmalschutz beteiligten Behörden, wie dem Wissenschaftsministerium, den Bezirksregierungen, den Kreisverwaltungen und den Gemeinden möglich. Ziel ist es ja nicht großangelegt Strafverfahren zu führen, weil in der Vergangenheit mit den Zeugen unserer Geschichte, also auch den historischen Hoheitssteinen, nicht adäquat umgegangen worden ist, sondern viel mehr für alle Betroffenen eine Anlaufstelle zu sein, die fachkundig und staatlich dazu ermächtigt Entscheidungen treffen kann. Ist die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten in Bezug auf staatseigene Kleindenkmäler erforderlich, dann wäre es aber natürlich auch eine Aufgabe, der Folge zu leisten wäre.

HISTORISCHE GRENZE hat die Hoffnung an diesem Prozess in der Bayerischen Staatsregierung weiter mitwirken zu können, um letztlich ein möglichst effektives Ergebnis zu erzielen. Ein Zuständigkeitsdesaster sollte vermieden werden, um unsere Zeugen der Geschichte besser schützen und bewahren zu können. ◾️◾️◾️HISTORISCHE GRENZE◾️ Denkmalschutz, Grenzsteinforschung, Öffentlichkeitsarbeit ***

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