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  • Jürgen Nickel

Keine Aufgabenzuweisung? Wer ist Ansprechpartner?


Bis zur Erteilung einer Weisung durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Zuständigkeit bei der behördlichen Wahrnehmung der staatlichen Eigentumsrechte an historischen Territorialsteinen bleibt natürlich ein Vakuum. Wen sollte man kontaktieren, wenn ein Unfall mit einem Grenzstein passiert ist, ein Grenzstein entwendet worden ist oder zerstört? Nach der aktuellen Lage gibt es ja keine Behörde, die zuständig ist.

ODER?

Wenn es keine Aufgabenzuweisung gibt, wie in diesem Fall, dann zeichnet das zuständige Ministerium verantwortlich.

Das zuständige Staatsministerium wird ermittelt über die:

  • Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung (StRGVV) vom 28. Januar 2014(GVBl S. 31), BayRS 1102-2-S (Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung (StRGVV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 31, BayRS 1102-2-S), die durch Verordnung vom 25. Oktober 2016 (GVBl. S. 313) geändert worden ist. Auf Grund von Art. 53 und 77 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, BayRS 100-1-I), zuletzt geändert durch Gesetze vom 11. November 2013 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642), erlässt die Bayerische Staatsregierung diese Verordnung)

In der StRGVV finden wir im § 6 Nr 1g, daß das Staatsvermögen, sprich alles was dem Staat als Eigentum zu zuordnen ist, durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat zu verwalten ist. Dieses ist damit zuständig.

Dementsprechend wäre in Schadensfällen, Regreßangelegenheiten, zur Einholung von Strafanträgen und auch zur Instandhaltung der Grenzsteine, soweit sie im Eigentum des Freistaates Bayern stehen, das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat direkt zuständig, bis es eine Aufgabenzuweisung an eine nachfolgende Behörde erteilt hat.

Diese Aufgabenzuweisung wurde durch HISTORISCHE GRENZE im Rahmen mehrerer Anfragen (wir berichteten) angeregt.

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