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Jürgen Nickel

Es gilt zu warten....


Seit Mitte 2016 beschäftigen wir uns mit der Frage nach dem Grenzsteineigentum näher, was auch die Frage nach den zuständigen Behörden beinhaltet. Nach zahlreichen Anfragen bei den öffentlichen Stellen ist nun folgender Stand erreicht:

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat beschäftigt sich aktuell auf höchster Ebene mit der Frage, die vor uns offensichtlich noch niemand gestellt hatte:

Welche Behörde übt das staatliche Eigentumsrecht an Grenzsteinen ehemaliger Territorialmächte aus, die in das Eigentum des Freistaates Bayern übergegangen sind?

>>Wie wir erfahren durften ist diese Frage aktuell völlig ungeklärt.

Wir werden aber bis zur Beantwortung dieser Frage, das Landesamt für Digitalisierung, Vermessung und Breitband hat uns hier die Information zugesichert, abwarten müssen. Weitere Anfragen wären nun kontraproduktiv, da hier auch die Arbeitsabläufe in den Ämtern gehemmt werden.

Vorbehaltlich einer, wie auch immer gearteten Entscheidung, sehen wir unsere Position, die wir auf der Seite http://grenzsteineigentum.historische-grenze.de ausgeführt haben, als die wahrscheinlichste an.

Letztlich aber steht alles still bis das StFLH seine Entscheidung gefällt hat.

Bis dahin ist auch nicht zu erwarten, daß seitens öffentlicher Stellen Maßnahmen zum Schutz von historischen Grenzsteinen im Eigentum des Staates vorgenommen werden.

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