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  • Autorenbild◾️PROJEKT◾️HISTORISCHE◾️GRENZE◾️

BO-BC-1753 - Denkmalschutz der Marksteine

Aktualisiert: 15. Aug. 2020


Mit der Erforschung einer Grenzsteinlinie läuft die denkmalschutzrechtliche Prüfung grundsätzlich parallel. So wird zunächst ermittelt welchen geschichtlichen Hintergrund die Grenzsteine haben, dieser dann mit Archivalien belegt und danach der bestehende Denkmalschutz geprüft. Bereits in diesem Stadium wird das Landesamt für Denkmalpflege durch uns in den Prozess mit eingebunden. Aufgrund einer guten Zusammenarbeit zwischen HISTORISCHE GRENZE und dem Landesamt für Denkmalpflege sind die erforderlichen Abläufe und Kontaktstellen bekannt, so dass im Regelfall eine relativ zeitnahe Umsetzung des Denkmalschutzes erfolgen kann.


Bei der Fraischgrenze, die in Fürth/ Vach beginnt (Grenzsteinlinie 1), besteht der Umstand, dass einzelne Grenzsteine unter Denkmalschutz stehen, andere nicht. Jeder unter Denkmalschutz stehende Grenzstein hat eine eigene Denkmalschutznummer. So rückt das eigentlich Schützenswerte, die Grenzsteinlinie als Ganzes gesehen, in den Hintergrund.


Sowohl beim Landesamt für Denkmalpflege, als auch bei HISTORISCHE GRENZE, besteht das Bestreben -soweit das möglich ist- bestehende Grenzsteine, die Einzeldenkmäler sind, in die Gesamtlinie einzubeziehen und für die Gesamtlinie eine einzige Denkmalschutznummer auszugeben.


Gerade bei einer Grenzsteinlinie, die wie diese über drei Landkreise reicht, ist es essentiell wichtig den Gesamtzusammenhang als Gesamtdenkmal herauszustellen.


Die archivalische Belegung der Grenzsteinlinie ist durch HISTORISCHE GRENZE inzwischen erfolgt.


In einer breiten Zusammenarbeit von Grenzsteininteressierten entlang der gesamten Linie hoffen wir nun die "Marksteine" möglichst reichlich zu finden und dann an das Landesamt melden zu können.


IN DIESEM ZUSAMMENHANG UNSER DANK FÜR DIE GROSSE MITHILFE BEI DIESEM PROJEKT!







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