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  • Jürgen Nickel

Brandenburg Onolzbach und Brandenburg Culmbach


Bild: Grenzstein in Nordenberg (Gde. Windelsbach, LKr. Ansbach) am Nepumuk

Die Markgrafentümer Brandenburg Onolzbach (Brandenburg-Ansbach) und Brandenburg Culmbach (Brandenburg-Kulmbach, später Brandenburg-Bayreuth) waren zwei autonome Herrschaftsgebiete im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (Altes Reich), die durch die Abdankung des Markgrafen Alexander im Jahr 1792 an das Königreich Preußen übergingen.

Als königlich-preußisches Markgrafentum durch den Freiherrn Karl August von Hardenberg im Range eines Ministers geführt, existierten beide unter gemeinsamer Herrschaft, aber als eigenständige Herrschaftsgebiete, weiter, bis sie dann zwischen den Jahren 1806 und 1810 sukzessive durch das neue Königreich Bayern übernommen worden sind.

Soweit die beiden Herrschaftsgebiete aneinander grenzten, wurden diese mit markanten Grenzsteinen versteint. Die jeweiligen Setzungsdaten sind bislang unbekannt, weil hierzu noch keine verwertbaren Archivalien vorliegen. Die Datierung erfolgt also als Schätzung, wonach diese zwischen etwa 1700 und spätestens 1792 erfolgt sein müssen.

Eine Setzung im Jahr 1823, wie aktuell im Denkmalschutzatlas Bayern für den gefundenen Grenzstein in Puschendorf (LKr Fürth) ausgewiesen, kann aber nicht zutreffen, da zu diesem Zeitpunkt die besagten Gebiete nicht mehr existent waren.

Bild: Grenzstein in Puschendorf (LKr. Fürth), Dorfstraße

Beide Grenzsteine sind (abgesehen vom Zahn der Zeit, der an ihnen nagte) identisch ausgeführt. Auf den Breitseiten finden sich die Buchstaben

B.O. - Brandenburg Onolzbach

B.C. - Brandenburg Culmbach

auf der einen Schmalseite das Brandenburger Wappen und auf der anderen die Laufnummer des Steins.

Von diesen historischen Hoheitssteinen sollte es noch einige geben, die wir versuchen zu finden und in unserem Internetangebot zusammen zu führen.

Sichtbare Grenzsteinlinien, die mit diesen Grenzsteinen nachempfunden werden können, sind aktuell nicht mehr festzustellen.

HISTORISCHE GRENZE, Jürgen Nickel, 01.02.2020

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