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Jürgen Nickel

...vom Umsetzen der Grenzsteine


MIT INFORMATIONSERGÄNZUNG VOM 13.06.2017 AM ENDE DES ARTIKELS

 

Als ich im Jahr 2015 mit der Erforschung von Grenzsteinen begonnen habe, war mir noch nicht klar, was da alles an Erkenntnissen auf mich wartet. So habe ich nicht nur Grenzsteinlinien erfaßt, deren historischen Hintergrund studiert und schöne Fotos gemacht, sondern kam sehr schnell auf das Thema: Wem gehören Grenzsteine? Was darf man damit tun und was nicht? So entstand schließlich meine Internetseite http://historische-grenze.de, die sich dann hauptsächlich mit dem Denkmalschutz und rechtlichen Fragen auseinandersetzte. Beigefügte Informationsseiten befassen sich dann mit den Grenzlinien an sich.

Unter der Überschrift "Grenzsteineigentum" in Verbindung mit den Exkursionen in den Bereichen der bearbeiteten Grenzsteinlinien fiel mir dann auf, daß es immer wieder dazu kommt, daß historische Territorialsteine, also Grenzsteine ehemaliger Territorialmächte, deren Eigentum nun auf den Freistaat Bayern übergegangen ist, ohne juristische Bedenken versetzt werden.

Am neuen Setzungsort dienen sie dann meist als Ausstellungsstück und hier spreche ich nicht von den vielen Grenzsteinen, die in manchem privatem Garten ihr dekoratives Dasein fristen, wovon die Wenigsten gefunden werden.

So steht ein solcher verstetzter Territorialstein (siehe Bild) am Brunnenhaus in Schillingsfürst als Bestandteil des Feldgeschworenendenkmals. Ein weiterer findet sich am Gartenbaugelände in Marktredwitz.

Würde für eine solche Versetzung keine Genehmigung des Eigentümers vorliegen, das wäre in diesem Fall der Freistaat Bayern vertreten durch die Bayerische Vermessungsverwaltung, dann wären die Eigentumsdelikte des Strafgesetzbuches zu prüfen, läge kein genehmigter Antrag der Unteren Denkmalschutzbehörde vor, wäre das Denkmalschutzrecht zu prüfen und hier sind Bußgelder bis zu 250.000 € vorgesehen. Ist der Grenzstein noch gewidmet und das zuständige Amt für Digitalisierung, Vermessung und Breitband nicht beteiligt gewesen, dann wäre auch das Vermessungsrecht ordnungsrechtlich abzuprüfen.

Es ist also so, daß die Leichtigkeit, mit der Grenzsteine versetzt werden, eine trügerische ist, weil es hier umfassende rechtliche Vorschriften zu beachten gilt.

Ich bin (unter dem Organisationsnamen HISTORISCHE GRENZE) bemüht die umgesetzten und auch, betrifft den Originalstein HG-PG-1804-037 u.a., verschollene Steine wieder aufzuspüren und -nach Möglichkeit- wieder an ihren Ursprungsort zurück zu führen, wo sie als Denkmal Zeugnis über die Geschichte ablegen können.

Wir hoffen hier auf die Mitwirkung der von uns jeweils angeschriebenen Behörden. Wenn wir im Einzelfall Ergebnisse haben, erstellen wir wieder einen Bericht, um zu informieren.

Uns geht es nicht darum zu bestrafen oder anzuzeigen, bzw. zu diskreditieren. Der Wunsch ist einzig und allein der Schutz der Denkmäler, die diese Territorialsteine darstellen, und deren zu erzählende Geschichte.

Es sollte uns allen ein Anliegen sein das zu bewahren und nicht der Beliebigkeit preiß zu geben, damit auch in vielen Jahren noch diese alten Grenzlinien erfahren werden und Geschichte lebendig sein kann.

INFORMATIONSERGÄNZUNG 13.06.2017

Zum Grenzstein 35 auf der Frankenhöhe hat das ADVB AN Nachforschungen angestellt, die uns nun über das Landesamt zugeleitet worden sind. Hiernach war der Grenzstein 35 nicht mehr als Grenzstein der Gemarkungsgrenze Hagenau-Gastenfelden (ehemalige Gemeindegrenze) gewidmet. Insoweit ist die Wegnahme des Steins zum Feldgeschworenendenkmal vermessungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Eigentumsfrage allerdings ist offen. Dieser Grenzstein steht im Eigentum des Freistaates Bayern. Da aktuell keine zuständige Behörde benannt ist, die das Eigentum des Freistaates Bayern ausübt, darf die Vermutung angestellt werden, daß dieser Grenzstein ohne Zustimmung des Eigentümers entfernt wurde. Hier ist mindestens eine rechtliche Grauzone betreten worden.

Dies trifft dann auch für den "Preußenstein" 178 zu, den es zum Gartenbaugelände Marktredwitz verschlagen hat. Die eigentumsrechtliche Frage mit den daraus resultierenden rechtlichen Problemen ist hier wohl auch nicht gestellt worden...

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