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Jürgen Nickel

HG-PG-1804: Wem gehören die Repliken?


Im Verlauf der Grenzlinie HG-PG-1804 auf der Frankenhöhe finden sich Repliken und Nachbildugen von Grenzsteinen, um die Grenzsteinlinie in ihrem Verlauf besser sichtbar zu machen.

Dies sind als sog. "offizielle Repliken" die Steine 1, 3, 6, 16, 37, 42, 62, 67, 94 und 98, sowie als in ihrer Gestaltung innovative Steine (Nachbildugen) die 18, 26 und 35. (Der Originalstein 35 befindet sich am Feldgeschworenendenkmal, wohin er 2014 umgesetzt worden ist.)

Diese Grenzsteine wurden nicht durch das ADVB (zuständig ist Ansbach) eingemessen, stellen also rechtlich keine Grenzsteine dar. Dennoch kam auch hier die Frage nach dem Eigentümer auf. Wir wollen das beleuchten.

Gesetzt wurden die Steine zwischen 2013 und 2015. Hierüber gibt es einen Zeitungsartikel in der Fränkischen Landeszeitung, auf den wir in unserem Pressespiegel (Rubrik grenzNEWS) verlinkt haben.

Die ursprünglichen Eigentümer dieser Steine sind diejenigen, die sie bezahlt haben, was je Stein unterschiedlich ist. Das waren Privatpersonen und die umliegenden Gemeinden.

Mit der Setzung des Steins erfolgte eine Verbindung mit dem Grundstück, auf dem sie gesetzt worden sind. Da es sich hier nicht um eine hinzunehmende Duldung der Setzung eines öffentlichen Objekts handelt, ist § 95 BGB (Scheinbestandteil) nicht zutreffend.

Durch das konkludente Handeln beider Seiten bei der Setzung wurde das Eigentum formaljuristisch übertragen. Die Übergabehandlung war die Setzung, die Annahme des Eigentums war die Untätigkeit des Grundstückseigentümers.

So wurde die Replik gemäß § 94 BGB ein wesentlicher Bestandteil des Grudstücks und ging in das Alleineigentum des Grundstückseigners über. Für die Eigentumsübertragung gelten die Regelungen der Schenkung (§§ 516ff BGB).

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Da es, wie beschrieben, zu diesem Vorgang keine vertraglichen Regelungen gibt, kann der Grundstückseigner, auf dessen Grund der jeweilige Stein steht, gemäß § 903 BGB willfährig damit umgehen, einschließend der Zerstörung des Steins oder dessen Umsetzung.

Wegen der Relevanz dieses Artikels wurde er im Internetangebot im Themenfeld Grenzsteineigentum unter den Besonderheiten aufgenommen. >>http://home-historische-g.wixsite.com/hauptseite/besonderheiten

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