
Die Marksteine der
Hohenzollern im
Mittleren Franken
BO-BC-1753 mit den Teillinien
Die Disposito Achilea (=Testament von Burggraf Albrecht Achilles aus dem Jahr 1473) teilte nach dessen Tod im Jahr 1486 das Burggraftum Nürnberg in zwei souveräne Herrschaftsgebiete auf:
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das Markgraftum Ansbach (früher Onolzbach)
(das Unterland oder auch ungebirgisches Gebiet)
und
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das Markgraftum Bayreuth-Kulmbach
(das Oberland oder obergebirgisches Gebiet)
(...)
(Fortsetzung...)
Mit den beiden nun entstandenen Markgraftümern war die Teilung der Burggrafschaft vollzogen. Nun war es an der Zeit das Verhältnis untereinander zu regeln. Davon waren auch die Grenzziehungen und -markierungen eingeschlossen. Ab etwa 1600 gibt es Hinweise auf hohenzollersche Grenzsteine, die man "Marksteine" nennt. Versteint wurden bei den Hohenzollern die Fraischgrenzen (HO) und die Jagdgrenzen (HW).
Im Regensburger Teilungsvertrag vom 23.07.1541 fand eine grundlegende erste Grenzkorrektur statt. Diese sollte die Grenzen der Hohenzollern untereinander dauerhaft festlegen. In der Folge aber war es dennoch erforderlich einzelne Bereiche weiteren Regelungen zu unterwerfen:
(Quelle: Archiv für Geschichte und Alterthumskunde von Oberfranken, E.C. von Hagen, S. 91 bis 99)
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25. August 1719 - Heilsbronner Theilungs-Recess
Im Rahmen dieser Regelung erfolgte eine umfangreichere Gebietsübergabe durch das Markgraftum Brandenburg Onolzbach an Culmbach. Hierunter war auch das Gebiet beim "Heidenhügel" im Bereich Dietenhofen/ Münchzell. (Grenzsteinlinie 3 - [AN-KU-DIE3])
In den Akten beim Staatsarchiv Bamberg, Geheimes Archiv Bayreuth Nr. 697, finden sich umfangreiche Akten zum Austausch der Untertanen und entsprechenden Kostenerstattungen für die künftig veränderte Fraisch- und Territorialgrenze. Ein Setzungsprotokoll findet sich hier nicht.
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08. Mai 1752 - Prälimiarrecess von Nürnberg mit Folgeverfügung von König Friedrich in Preußen am 30. Mai 1752
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29. Januar 1753 - Vertrag von Fürth - betreffend die Jagdgrenzen
Daraus ergaben sich dann die Setzungsprotokolle für die Versteinungen der Grenzlinien, die im Staatsarchiv Bayreuth unter der Archivalienbezeichnung "Markgraftum Brandenburg-Bayreuth, Geheimes Archiv Bayreuth Nr. 767" archiviert sind. (Grenzsteinlinien 1,2 und 4 - [AN-KU-xxx1/ AN-KU-xxx2/ AN-KU-xxx4]) ► die "xxx" sind Platzhalter für die Regionalbezeichnungen (wird nachfolgend erklärt)
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16. Mai 1753 - Akte von Frauenaurach über die Versteinung der Jagdgrenzen, darin enthalten die Akte Dietenhofen
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17.Mai 1753 - Akte von Frauenaurach über die Versteinung der Fraischgrenze
Das Setzungsprotokoll der Hohenzollernsteine am Heidenhügel ist zu finden:
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StAN, Fürstentum Ansbach, Geheimes Archiv: Altväterliche, brüder- und vetterliche Dispositionen, Differenzien 238: Die Versteinung des 1719 bei der zu Heilsbronn vorgegangenen gemeinschaftlichen Ämterteilung dem Haus Brandenburg-Bayreuth überlassenen Fraischdistrikts, 1719-1722. ► Dieses Dokument ist nach Auskunft des Staatsarchivs Nürnberg nicht mehr existent.
Die Vielzahl der Regelungen - die hier aufgeführte Liste ist nicht vollständig - schafft ein kaum zu durchdringendes Ordnungsgefüge. Mit der Auflösung der Markgrafschaften in den Jahren 1806 und 1810 kamen die Akten, soweit dann bayerisches Staatsgebiet betroffen war, in die bayerischen Archive und wurden dort nach einem anderen Schlüssel archiviert, was die Durchdringbarkeit eher hemmte.
Dies macht die Forschung in diesem Geschichtsbereich sehr anspruchsvoll.
Die Marksteine und ihre Ausgestaltung
Die Hohenzollern setzen im Bereich des Mittleren Franken unzählige Grenzsteine. Mit den getroffenen Regelungen der Jahre 1719 und 1753 gibt es dann zwei feste Muster von Steinen:
1. BO/BC-Typ (Grenzsteinmuster des Jahres 1753)
Marksteine mit rechteckiger, bzw. quadratischer Grundfläche, die etwa 75 cm aus dem Boden ragen und an den Wappenseiten die Hoheitszeichen
- BO für Brandenburg-Onolzbach, =Ansbach und
- BC für Brandenburg-Culmbach
zeigen. An der zum nächsthöheren Stein zeigenden Schmalseite befindet sich das Hohenzollernwappen (schwarz-silber greviert) und darunter die Marksteinnummer.
Die andere Schmalseite zeigt ein
HO für Hochfraischliche Obrigkeit ► HO = ein Fraischgrenzstein
► Diese Steine haben eine rechteckige Grundfläche
(Anmerkung: die dieser Abkürzung oft zugewiesene Bedeutung "Hohe Obrigkeit" oder "Hochherrschaftliche Obrigkeit" ist in diesem Zusammenhang fehlerhaft verwendet. Die "Hohe Obrigkeit" stellt die Gesamtherrschaftsrechte über die ihr unterworfenen Untertanen dar, während die hochfraischliche nur die Blutgerichtsbarkeit betrifft)
oder ein
HW für Hochfürstlicher Wildbann ► HW = ein Jagdstein (Grenze des höheren Jagdrechts)
► Diese Steine haben eine quadratische Grundfläche
(Anmerkung: ursprünglich sind wir von einer Bezeichnung "hochherrschaftlicher Wald" ausgegangen. Dies hat sich als nicht zutreffend erwiesen. Durch die Forschungsarbeit von Herrn Karlheinz Seyerlein konnte der Begriff "hochfürstlicher Wildbann" aus den Akten ermittelt werden)
2. B/O-Typ (Grenzsteinmuster des Jahres 1719)
Marksteine mit rechteckiger Grundfläche ohne Reliefierung von Wappen oder Laufnummer an den Schmalseiten, jedoch mit in einem ausgeschlagenen Quadrat erhaben stehenden
- O für Onolzbach und
- B für Bayreuth
Diese Marksteine sind derzeit im Bereich Dietenhofen/ Herpersdorf bekannt, wo im Jahr 1719 eine Grenzkorrektur erfolgte. Diese Korrektur erfolgte nach dem Heilsbronner-Theilungs-Recess von 1719.
Die Grundlage hierfür bildet folgende Archivalie:
StAN, Fürstentum Ansbach, Geheimes Archiv: Altväterliche, brüder- und vetterliche Dispositionen, Differenzien 238: Die Versteinung des 1719 bei der zu Heilsbronn vorgegangenen gemeinschaftlichen Ämterteilung dem Haus Brandenburg-Bayreuth überlassenen Fraischdistrikts, 1719-1722.
Mit dem Verlust dieser Archivalie im Staatsarchiv Nürnberg ist die Geschichte der Grenzlinie über den Heidenhügel nicht mehr nachvollziehbar. Die Hoheitssteine sind -bis auf die sieben noch existenten- vollständig entfernt worden.
Die Grenzsteinlinien der Hohenzollern in Franken
Grenzsteinlinie 1 - AN-KU-xxx1 - BO/BC Steine mit "HO"
► Fraischgrenzlinie von Fürth bis Wilhermsdorf und Oberdachstetten bis Bad Windsheim
Grenzsteinlinie 1 führt von Fürth/ Vach zunächst bis nördlich von Wilhermsdorf und wird ab der Rezatquelle bis nach Bad Windsheim fortgeführt. Sie wird in der "Acta Frauenaurach vom 17.05.1753" dokumentiert und umfasst insgesamt 156 ehemals gesetzte Grenzsteine.
Die Grenzsteinlinie ist mehrfach unterbrochen durch andere Herrschaftsbereiche, wie z.B.:
- Herzogenaurach (nördl. der Aurauch) [Hochstift Bamberg]
- Wilhermsdorf [Reichsritterschaft Willhermsdorf (1796 an Ansbach gefallen)
- Rügland/ Obernzenn [das Rittergut Rügland der Herren von Crailsheim]
- Rosenbach (Gde. Flachslanden) [das Rittergut Unternzenn der Herren von Seckendorff-Aberdar]
- Urphertshofen (Gde. Oberdachstetten) [das Rittergut Obernzenn]
- Berglein (Gde. Oberdachstetten) [das Obervogteiamt Virnsberg der Deutschordenscomende Virnsberg]
- Bad Windsheim [reichsunmittelbare Herrschaft Windsheim / Freie Reichsstadt]
Diese Grenzsteinlinie wurde durch HISTORISCHE GRENZE in mehrere Teillinien unterteilt:
FUE1 - Teilgrenzlinie Fürth/ Herzogenaurach/ Puschendorf - Stein 001 bis 029
LZN1 - Teilgrenzlinie Langenzenn/ Dürrnbuch - Stein 030 bis 039
ODS1 - Teilgrenzlinie Oberdachstetten - Stein 040 bis Stein 091
WDB1 - Teilgrenzlinie Windelsbach - Stein 092 bis 115
MOE1 - Teilgrenzlinie Mörlbach/ Burgbernheim - Stein 116 bis 156
Stein 1 bis 156
übertragen von Karlheinz Seyerlein, Leutershausen
Grenzlinie 2 - AN-KU-xxx2 - Jagdgrenzlinie "HW"
► Jagdgrenzlinie von Kreppendorf (Veitsbronn) nach Hüttendorf (Erlangen)
Grenzsteinlinie 2 führt von Kreppendorf/ Veitsbronn nach Hüttendorf/ Erlangen. Sie bezeichnet nach dem "Jagens-Vergleichplan zwischen beyden durchleuchtigsten Häusern Brandenburg=Culm=und=Onolzbach" vom 29.01.1753, errichtet zu Fürth, sowie dem Setzungsprotokoll
in der "Acta Frauenaurach vom 16.05.1753" die Jagdgrenze zwischen den beiden Markgraftümern im Bereich südwestlich von Herzogenaurach.
Die Absuche der ehemaligen Grenzsteinlinie ergab, dass keiner der ursprünglich 20 gesetzten Grenzsteine gefunden werden konnte. Insoweit kann auch nicht sicher bestimmt werden, ob diese Grenzsteine entsprechend den Vorgaben (wie die Jagdgrenzlinie 4) ausgestaltet waren.
Grenzlinie 3 - AN-KU-xxx3 - B/O Fraischsteine 1719
► Die Grenzsteine am Heidenhügel bei Dietenhofen
Grenzsteinlinie 3 wurde mit Grenzsteinen des B/O Typs markiert und ist im Bereich Dietenhofen/ Heidenhügel nachgewiesen. Die Grenzsteinlinie resultiert mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem Heilsbronner-Theilungs-Recess vom 25. August 1719 und damit handelt es sich um eine Fraischgrenzsteinlinie. Das Setzungsprotokoll ist aufgefunden. Es befindet sich im Staatsarchiv Nürnberg, das derzeit renoviert wird. Wir haben eine Digitalisierung bestellt und warten nun darauf es transkribieren zu können.
Teilweise helfen kann hier auch die Oberamtsbeschreibung des Vogtamtes Langenzenn, die die Grenzsteine Nr 1 bis 16 beschreibt. Diese finden sich ab Kirchfarrnbach bis kurz vor Unterreichenbach. Von den hier beschriebenen Hoheitssteinen ist kein einziger erhalten. Nach unserer Kenntnis wurden diese im Rahmen der Flurbereinigung und der Gebietsreform in den 1980er Jahren entfernt.
Das eigentliche Versteinungsprotokoll ist nicht mehr vorhanden und kann deshalb auch nicht eingesehen werden.
Grenzlinie 4 - AN-KU-xxx4 - BO/BC Jagdgrenzsteine "HW"
► Jagdgrenzlinie beginnend in Münchzell (Dietenhofen)
Grenzsteinlinie 4 wird in der "Akte Dietenhofen" und der daran anschließenden "Akte Flachslanden" (Staatsarchiv Bamberg, Markgraftum Brandenburg-Bayreuth, Geheimes Archiv Bayreuth Nr. 767) beschrieben. Sie beginnt bei Dietenhofen und verläuft über Flachslanden und Windelsbach nach Bad Windsheim.
Im Mai/ Juni 1753 sind insgesamt 114 solche Steine gesetzt worden.
Diese Grenzsteinlinie wurde durch HISTORISCHE GRENZE in Teilgrenzlinien unterteilt. Diese erkennen Sie an den Ortskürzeln nach der Grenzkennung AN-KU-
DIE4 - Teilgrenzlinie Dietenhofen
ODS4 - Teilgrenzlinie Oberdachstetten
WDB4 - Teilgrenzlinie Windelsbach
Stein 1 bis 27
übertragen von Benjamin Steiner
Stein 28 bis 53
übertragen von Karlheinz Seyerlein, Leutershausen
Stein 53 bis 114
(in Arbeit)

Die Zeitstellung der Grenzsteinlinien
Die Zeitstellung dieser Grenzsteine stand längere Zeit in Frage, da kein Setzungsprotokoll verfügbar war.
In der Archivale des Staatsarchivs Bamberg, Markgraftum Brandenburg-Bayreuth, Geheimes Archiv Bayreuth Nr. 767, sind die Dokumente enthalten, die die hier beschriebenen Grenzsteinlinien dokumentieren.
Die Grenzsteinlinie 3 allerdings beruht auf dem Heilsbronner-Theilungs-Recess von 1719.
Bei der Transkribierung der Akten wurden wir unterstützt von:
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Herrn Karlheinz Seyerlein
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Herrn Benjamin Steiner
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Herrn Frank Dieter Peyer
Die Grenzsteine des Jahres 1719 nehmen als Hoheitsreliefierung ein B (=Bayreuth) und ein O (=Onolzbach). Onolzbach ist der alte Begriff für Ansbach.
Um so verwunderlicher ist es, wenn dann knapp 40 Jahre später das BC für Brandenburg Culmbach verwendet wird. Das Markgraftum änderte 1604 seinen Regierungssitz von der Kulmbacher Plassenburg in die Residenz Bayreuth, was eine Umbenennung zur Folge hatte.
Diese scheint für die Grenzziehungen im Jahr 1753 zurückgenommen worden zu sein.
Die insgesamt sehr alte Ausgestaltung der Zahlen, z.B. die "2" noch als "Z" geschrieben, irritiert bei eine Zeitstellung 1753. Die "2" als "Z" zu schreiben war ab etwa 1730 schon nicht mehr üblich.
Aus den bestehenden Akten und den uns bekannten Archivalien ist die Zeitstellung der vorgestellten Grenzsteine hinreichend belegt.
Grenzlinie 1 - 1753 - Fraisch- und Territorialgrenze von Fürth/ Vach beginnend
Grenzlinie 2 - 1753 - Jagdgrenze bei Veitsbronn/ Kreppendorf beginnend
Grenzlinie 3 - 1719 - Fraischgrenze südl. Kirchfarrnbach beginnend
Grenzlinie 4 - 1753 - Jagdgrenze bei Dietenhofen/ Herpersdorf beginnend
Die Grenzsteinpositionen und der Denkmalschutz
Grenzlinie 1 - Abschnitt Fürth/ Herzogenaurach [AN-KU-FUE1]
Der Abschnitt FUE1 beginnt in Fürth/ Vach, dort war ursprünglich der Grenzstein 1. Sie verläuft dann zunächst zur und dann auf der Aurach entlang durch Herzogenaurach hindurch. An der Eckenmühle führt sie von der Aurach weg , um über Puschendorf in die Bachmitte des Fembachs zu führen, dem die Linie dann folgt.
Grenzlinie 1 - Abschnitt Langenzenn/ Dürrnbuch [AN-KU-LZN1]
Abschnitt LZN1 führt ab Puschendorf im Fembach, um die Hagenmühle bei Oberfembach herum, danach wieder in der Bachmitte bis nach Dürrnbuch, um von dort über den Schrollenbrunnen südlich an die Stadtgrenze der reichsunmittelbaren Stadt Wilhermsdorf zu führen.
Grenzlinie 1 - Abschnitt Windelsbach/ Geslau [AN-KU-WDB1]
Abschnitt WDB1 beginnt bei Binzwangen an der Altmühl und führt über die Gugelmühle bis zum Gemarkungsdreieck zwischen den Markgraftümern Brandenburg Ansbach und Bayreuth-Kulmbach mit der Reichsstadt Rothenburg bei Obernordenberg. Dort wird die gemeinsame Grenzlinie BO/BC unterbrochen.
Grenzlinie 3 - Dietenhofen/ Heidenhügel [1719]
Nach derzeitigem Wissensstand begann diese Grenzsteinlinie ursprünglich südlich von Kirchfarrnbach und führte über Oberschlauersbach zum Heidenhügel bei Dietenhofen (hier sind bislang die einzigen noch erhaltenen Grenzsteine festgestellt), dann weiter in einem Bogen um Hörleinsdorf/ Betzendorf herum und wieder zurück zur Bibert, in deren Mitte dann wieder die alte bis 1719 geltende Grenze weitergeführt worden ist.
Das Setzungsprotokoll ist archiviert im StAN, Fürstentum Ansbach, Geheimes Archiv: Altväterliche, brüder- und vetterliche Dispositionen, Differenzien 238: Die Versteinung des 1719 bei der zu Heilsbronn vorgegangenen gemeinschaftlichen Ämterteilung dem Haus Brandenburg-Bayreuth überlassenen Fraischdistrikts, 1719-1722.
Das Versteinungsprotokoll ist im Staatsarchiv Nürnberg nicht mehr vorhanden, so dass die Fakten zur Steinlegung nicht mehr nachvollzogen werden können.
Grenzlinie 4 - Jagdgrenze [AN-KU-xxx4] - "HW"
Diese Grenzsteinlinie umfasst 114 Steine. Die Linie beginnt bei Dietenhofen und führt über Flachslanden nach Bad Windsheim. Die Steine tragen ein "HW" für hochfürstlicher Wildbann, was sie als Jagdgrenzsteine markiert.
Hinweis:
Bei der Grenzsteinbezeichnung bedeutet (statt dem xxx) ein DIE - Dietenhofen, ein RUG - Rügland, ein ODS - Oberdachstetten, etc....