Die Gemeinde Windelsbach lag bis zum Jahr 1806 im Grenzgebiet zwischen der Stadt Rothenburg und den beiden Markgraftümern Brandenburg Onolzbach (=Ansbach) und Culmbach.
So ist es nicht verwunderlich, wenn sich hier mehrere Grenzsteinlinien treffen.
Die Fraischgrenzlinie zwischen den Markgraftümern Brandenburg Onolzbach und Culmbach führte in etwa auf der heutigen Gemeindegrenze zu Geslau nach Windelsbach um dann in Nordenberg mit der Fraischgrenzlinie des Markgraftums Brandenburg Onolzbach und der Stadt Rothenburg zusammen zu treffen und ein Gemarkungsdreieck zu bilden.
Die Landhegesteine sind in unserem Angebot unter http://an-sr-1617.historische-grenze.de beschrieben.
ABER WIR LEBEN IM ZEITALTER EINES TERRITORIUM NOCH CLAUSUM, also gab es kein festes Staatsgebiet, auch zwischen den Hohenzollern nicht.
Dies wird uns im Bereich Windelsbach deutlich vor Augen geführt.
Neben der Fraischgrenzsteinlinie mit ihren Grenzsteinen, die eine rechteckige Grundfläche haben, finden wir noch Jagdgrenzsteine, die eine quadratische Grundfläche haben.
In Windelsbach haben wir derzeit Kenntnis von einem Fraischstein an der Guggelmühle. Dieser trägt die Laufnummer 107 (AN-KU-WDB1-107) und von insgesamt drei Jagdgrenzsteinen, wobei wir von einem die Laufnummer (noch) nicht kennen. - AN-KU-WDB4-039 an der Altmühlbrücke im OT Burghausen
- AN-KU-WDB4-040 an der Alten Weinstraße (von Burghausen den Erschließungsweg benutzen)
- und den Stein am NEPERMUK in Obernordenberg, der wahrscheinlich (noch nicht gesichert) die Nummer AN-KU-WDB4-051 trägt.
Der Jagdgrenzstein am NEPERMUK in Windelsbach. Deutlich zu sehen ist die quadratische Grundform.
Historische Forschung geht in der Regel zunächst von einer These aus. Diese These gilt es dann zu beweisen. Mit dem Beweis ist dann die Wahrheit gefunden.
Im Bereich Windelsbach ging die Ursprungsthese zunächst von NUR EINER Grenzsteinlinie aus. Dies hatte -zunächst unbemerkt- Rückschlüsse zur Folge, die nun mit der neuen Archivalienlage und der Feststellung der zweiten Grenzsteinlinie, als gegenstandslos zu bewerten sind.
Grenzstein AN-KU-WDB4-040 (steht an der alten Weinstraße westlich von Burghausen/ Windelsbach) stammt nicht von der Rezatquelle. Diese Aussage kommt zustande, wenn man die Grenzsteinnummer 40 mit nur einer Grenzsteinlinie zuordnen will. Diese Nummer -040 aber ist ein Jagdgrenzstein! An der Rezatquelle steht oder stand (wir konnten es noch nicht überprüfen, denn das ist militärisches Sperrgebiet) Stein AN-KU-ODS1-040. Diese Nummer -040 ist ein Fraischgrenzstein.
Eine Fraischgrenze grenzt die Herrschaft über die sog. Blutgerichtsbarkeit ab. Sie beinhaltet das Recht über Verbrechen richten zu dürfen, die als Strafe den Tod oder Verstümmelungen zur Folge hatten.
Da diese Fraischgrenzen sich im beginnenden 19. Jahrhundert zu echten Staatsgrenzen wandelten, wie wir sie heute kennen, werden diese Grenzsteine als Hoheitssteine gesehen
In diesem Fall haben diese Fraischgrenzsteine eine rechteckige Grundfläche und wirken martialischer, als die Jagdgrenzsteine, die eine quadratische Grundfläche haben und das höhere Jagdrecht beinhalten.
Das ist dann die andere Linie, die von Dietenhofen über Windelsbach nach Bad Windsheim führt.
Das hier markierte Jagdrecht war ebenfalls ein Herrschaftsrecht, dessen Grenzen versteint worden sind. Die Jagdgrenzsteine werden aber nicht als Hoheitssteine beurteilt, da dieses Herrschaftsrecht im beginnenden 19. Jahrhundert in den dann festgelegten und in sich geschlossenen Territorien aufging.
In Windelsbach läuft hier also nicht nur die Fraischgrenzlinie durch, die nach Bad Windsheim führt, sondern (auf einer gesonderten Linie mit anderem Verlauf) zusätzlich die Jagdgrenzlinie mit ihren Jagdgrenzsteinen. Das führt dann auch leicht zu Verwechslungen.
Beide Grenzsteinarten haben auf der einen Seite ein "BO" für Brandenburg Onolzbach (=Ansbach) und auf der gegenüberliegenden ein "BC" für Brandenburg Culmbach (alte Schreibweise). Bei beiden Grenzsteinarten ist mit Blick auf den Folgestein ein Hohenzollernwappen erhaben aufgebracht und darunter die Grenzsteinnummer. Auf der gegenüberliegenden Seite gibt es dann den Unterschied.
Ein "HO" (hochfraischliche Obrigkeit) markiert die Fraischsteine und ein "HW" (hochherrschaftlicher Wald, evtl. auch hochfürstlicher Wald) markiert die Jagdsteine.
Wir haben uns vor unserem Forschungen -soweit vorhanden- auch in Ausarbeitungen im Internet eingelesen und müssen feststellen, dass sich hier teilweise genau dieser Fehler eingeschlichen hat. Die Unkenntnis des Vorhandenseins von ZWEI GRENZSTEINLINIEN IM BEREICH WINDELSBACH!
Dies ist Stein AN-KU-DIE4-017 bei Dietenhofen/ Rüdern. Auch dieser Jagdstein hat eine quadratische Grundfläche.
Nur ein intensives Aktenstudium und der Abgleich mit der Wirklichkeit konnte hier Lösungen bringen. Herr Karlheinz Seyerlein hatte uns auf die Akte Frauenaurach vom 17.05.1753 aufmerksam gemacht, die uns -sie ist ein Dokument in der Gesamtakte Nr. 767 des Geheimen Archivs der Hohenzollern- auch zu den Akten Dietenhofen und Flachslanden führte. In diesen zwei Akten ist dann die Grenzsteinlinie der Jagdsteine beschrieben.
Der Abgleich der gefundenen Grenzsteine, die Auswertung mit weiteren historischen Hohenzollernlinien und noch älteren Grenzsteinen tat dann ein Übriges. Die Grundform der hohenzollerschen Steine des Jahres 1753 ist festgelegt worden. Fraischsteine sind rechteckig in ihrer Grundfläche und damit wuchtiger, Jagdsteine sind quadratisch.
Ein weiteres Aktenstudium und das Finden weiterer Dokumente bedarf nun erneut einer Auswertung. So dass teilweise ungenaue Ortsbeschreibungen aus dem Akten Dietenhofen und Flachslanden nun genauer spezifiert werden können.
Hier hilft der "Jagens-Vergleichplan zwischen beyden durchleuchtigsten Häusern Brandenburg= Culm=und=Onolzbach" vom 29.01.1753, errichtet zu Fürth, weiter. Als Druckwerk ist dieses Dokument auch viel leichter zu entziffern.
Für die erfolgte Übertragung aus der Kurrentschrift und die Unterstützung bei der Positionierung der Jagdgrenzsteine (wir sind noch nicht ganz fertig), herzlichen Dank an das Team!
DANKE FÜR DIE GUTE ARBEIT!
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