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Landhegestein schwer beschädigt...

Aktualisiert: 21. März 2021


Der Landhegestein der Landhege Nr. 30 wurde stark beschädigt. Uns erreichte am 20.03.2021 eine entsprechende Mitteilung von einem Wanderer.


Ein solcher Schaden passiert üblicherweise durch Baumfällarbeiten. Genau können wir das aber noch nicht sagen, weil wir uns vor Ort erst einmal ein Bild von der Lage machen müssen.


Mit der am Bild gezeigten Auffindesituation hat in jedem Fall jemand die abgeplatzten Steinteile aufgeschlichtet. Das weist darauf hin, dass der Schaden durch den Verursacher bemerkt worden ist.


In der Land- und Forstwirtschaft können immer wieder einmal Schäden passieren. Einen Schaden verursachen, diesen aber nicht zu melden, ist kein vorbildliches Verhalten.


Dieser Stein steht mit der Listennummer D-5-75-124-19 unter Denkmalschutz.


Wenn ein solcher Schaden bei einem staatseigenen Hoheitsstein passiert, dann wäre dieser an die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde zu melden. Da der Stein -wie gesagt- im staatlichen Eigentum steht, sollte die Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen.


Ist der Verursacher nicht zu ermitteln wäre der Artikel 4 BayDSchG einschlägig.

Hiernach sind der Eigentümer des Grenzsteins und die Grundstückseigner, auf deren Grund er steht, jeweils zur Hälfe in Anspruch zu nehmen.


Letztlich aber ist das eine behördliche Entscheidung, der wir nicht vorgreifen können.


Wir beobachten immer wieder, dass in der Land- und Forstwirtschaft solche historischen Hoheitssteine beschädigt werden, dies dann aber ohne weitere Maßnahmen bleibt, weil der Verursacher den Schaden nicht meldet. Würde hier dann nichts passieren, wie so oft, dann wäre das Denkmal für immer verloren.


Doch die Menschen werden aufmerksamer. Uns bei HISTORISCHE GRENZE erreichen immer mehr Meldungen, die uns in die Lage setzen die alten Denkmäler noch besser schützen zu helfen. Die GRENZSTEINMELDUNG über unsere Mailadresse grenzsteinmeldung@historische-grenze.de spricht sich herum. Dazu steht auch directMESSAGE zur Kontaktaufnahme zur Verfügung.


Wir werden nun in Absprache mit den Unteren Denkmalschutzbehörden in Neustadt an der Aisch und Ansbach die abgebrochenen Teile sichern und uns dann um die Wiederinstandsetzung kümmern.


WIR WERDEN UNS NUN UM EINE BALDIGE REPARATUR DES STEINS KÜMMERN!


Informationen auf unserer Projektseite: HIER KLICKEN




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