[BILD: Grenzstein 46 der Fraischgrenzlinie von Fürth/ Vach nach Bad Windsheim im Bereich Anfelden]
HISTORISCHE GRENZE sucht die historischen Grenzmarkierungen aus der Zeit des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation im Bereich des Mittleren Franken.
Begründet durch die BURGGRAFSCHAFT NÜRNBERG, deren Herrschaft sie bereits im Jahr 1190 übernahmen, herrschten die Hohenzollern über weite Gebiete im Fränkischen Reichskreis.
Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (kurz: Altes Reich) spielten die Burggrafen von Nürnberg schon wegen ihrer Nähe zum Kaiser eine herausgestellte Rolle in der Reichspolitik. 1363 erfolgte dann die Hebung in den Reichsfürstenstand. 1415/ 17 wurden sie mit der Mark Brandenburg belehnt. So stiegen sie in den Rang der Kurfürsten auf, die letztlich bei der Kaiserwahl mitwirkten.
1427 verkauften die Hohenzollern dann die Nürnberger Kaiserburg an die Reichsstadt Nürnberg und 1486 nach dem Tod von Markgraf Albrecht Achilles teilte sich auf der Basis der DISPOSITIO ACHILAE (Testament des Achilles) die Burggrafschaft Nürnberg in die
MARKGRAFSCHAFT BRANDENBURG ONOLZBACH (=Ansbach)
und die
MARKGRAFSCHAFT BRANDENBURG CULMBACH (ab 1604 dann Brandenburg Bayreuth).
Mit der Teilung bildeten sich die neuen Machtzentren um Nürnberg herum aus: z.B. Cadolzburg, Ansbach, Kulmbach und Bayreuth.
[BILD: "Preußenstein" im Fichtelgebirge - Grenze zwischen Kulmbach und der Kurpfalz Baiern]
Die Markierungen der Grenzen mit Grenzsteinen ist heute noch im gesamten Mittleren Franken gegenwärtig. Manche dieser Grenzen wurden nach 1791 letztmalig markiert. Zu dieser Zeit waren die hohenzollerschen Gebiete bereits durch das Königreich Preußen regiert, das ebenfalls den Hohenzollern zuzuordnen ist, aber auf den Grenzsteinen dann "Pr" (=Preußen), "PG" (=Preußisches Gebiet), "P" (=Preußen - vornehmlich an der heute Brandenburgischen Grenze zu Sachsen) oder "KP" (=Königreich Preußen) zu finden ist.
Im Mittleren Franken sind hier nur die Bezeichnungen "Pr" und "PG" bekannt. Vor dieser Zeit wurden Grenzsteine mit "BO" (=Brandenburg Onolzbach), "BC" (=Brandenburg Culmbach), "B" (=Bayreuth), "O" (=Onolzbach) oder dem hohenzollerschen Wappen (silber-schwarz grevierter Wappenschild) markiert. Üblich war es auch die Art der Grenze durch "HO" (=hochfraischliche Obrigkeit) oder "HW" (=hochherrschaftlicher Wald) zu markieren. Dabei markierte "HO" eine Hochgerichtsgrenze oder Fraisch (Recht der Verurteilung von Straftaten, die mit dem Tode oder Verstümmelungen geahndet werden konnten) und "HW" die Grenzen des höheren Jagdrechts.
[BILD: Jagdgrenzstein zwischen den Markgraftümern Ansbach und Bayreuth bei Dietenhofen/ Rüdern]
Die Fraischgrenzen wurden in der Folge dann echte Landesgrenzen. Hierbei ist anzumerken, dass es im "Alten Reich" keine festen Landesgrenzen gab, sondern nach der Übertragung von Hoheitsrechten geherrscht wurde. Das konnte bedeuten, dass in einem Gebiet unterschiedliche Herrschaftsrechte, wie das Fraischrecht, das Jagdrecht, das Steuerrecht, usw. von unterschiedlichen Mächten ausgeübt werden konnte. Das nannte man dann TERRITORIUM NON CLAUSUM.
Dies änderte sich im ausgehenden 18. Jahrhundert eben auf Bestreben des preußischen Königs, der sein inzwischen sehr großes Reich sonst nicht mehr hätte regieren können. Die unterschiedlichen Herrschafstrechte verursachten zahlreiche "IRRUNGEN UND WIRRUNGEN", kurz juristischen Streit, der in diesem Ausmaß nicht mehr zu bewältigen war.
Das Resultat waren feste Territorien, wie wir sie heute kennen, mit genau definierten Landesgrenzen. Das nennt man TERRITORIUM CLAUSUM.
[BILD: Landesgrenzstein zwischen Hohenlohe und Ansbach bei Neureuth/ Schillingsfürst]
Mit der großen Ausdehnung der ab 1486 bestehenden zwei HOHENZOLLERNREICHE im Mittleren Franken ist es nicht verwunderlich, dass wir sehr viele der alten Zeugen heute noch finden können:
KGL PREUSS MARKGRAFTUM ANSBACH/ FÜRSTENTUM HOHENLOHE SCHILLINGSFÜRST (HG-PG) die erste echte Landesgrenze auf fränkischem Boden auf der Frankenhöhe, 100 Grenzsteine ursprünglich gesetzt zwischen Gebsattel und Wörnitz, Vertrag 1796, gesetzt 1804
KGL PREUSS MARKGRAFTUM BAYREUTH/ FÜRSTENTUM PFALZ BAIERB (Churpfalz) (Pr-PB) die Preußensteine im Fichtelgebirge, 182 Grenzsteine ursprünglich gesetzt, 1803
MARKGRAFTTUM BRANDENBURG ANSBACH/ REICHSSTADT ROTHENBURG (AN-SR) die Rothenburger Landhege mit drei Grenzabschnitten, 1617, zwischen Wettringen und Adelshofen mit Boden über Gebsattel, Abschnitt 1: 35 Steine ursprünglich gesetzt, Abschnitt 2: 55 Steine ursprünglich gesetzt, Abschnitt 2: 55 Steine ursprünglich gesetzt, Abschnitt 3: 65 Steine ursprünglich gesetzt
MARKGRAFTUM BRANDENBURG ANSBACH/ MARKGRAFTUM BRANDENBURG BAYREUTH (BO-BC, AN-KU) die Grenze zwischen den Hohenzollernreichen von Fürth/ Vach bis nördl. von Bad Windsheim mit insgesamt 4 Grenzsteinlinien (davon 2 Jagdgrenzen) , Grenze 1: 156 Steine ursprünglich gesetzt, Grenze 2: 20 Jagdsteine ursprünglich gesetzt, Grenze 3: unbekannt bislang 7 nachgewiesene Steine, Grenze 4: 114 Jagdsteine ursprünglich gesetzt, 1753/ 1719(3)
Diese Grenzsteinlinien werden in unserem Angebot näher beleuchtet. Sie finden Sie im Menü unter Grenzsteinlinien.
[BILD: Fraischgrenzstein zwischen den Markgraftümern Ansbach und Bayreuth am Heidenhügel Dietenhofen, 1719]
Weiter konnten wir bei Recherchen im oberfränkischen Bereich noch weitere Grenzsteine der Hohenzollern finden, die wir in einem nächsten Schritt betrachten werden.
Die HOHENZOLLERN haben den fränkischen Kulturbereich umfassend geprägt, was unsere Arbeit in Bezug auf die Vielzahl der Grenzlinien aufzeigt. Abseits der großen Denkmäler, wie der Cadolzburger Hohenzollernburg, sind es aber auch gerade diese kleinen und oft unscheinbaren Zeugen, die viel zu erzählen haben.
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