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Zuständigkeiten beim Grenzsteineigentum geklärt

Autorenbild: DENKMALSCHUTZ ☰ projekt HISTORISCHE GRENZE DENKMALSCHUTZ ☰ projekt HISTORISCHE GRENZE

Aktualisiert: 26. Jan. 2021


Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat am 25.11.2020, 12:30 Uhr, die Petition von HISTORISCHE GRENZE zum Grenzsteineigentum behandelt.


Ergebnis ist, dass im Wesentlichen


die Unteren Denkmalschutzbehörden


das Eigentumsrecht an den historischen Hoheitssteinen ausüben. Näheres wird dem Abschlussschreiben des Ausschusses zu entnehmen sein, das HISTORISCHE GRENZE nun zugeleitet wird.


Die Problemstellung der offensichtlichen Unkenntnis in weiten Bereichen macht den Schutz dieser Denkmäler der Geschichte schwierig. Aus diesem Grund soll eine Information der Unteren Denkmalschutzbehörden hier eine Besserung bringen.

Vor dem Hintergrund von deren schon jetzt vorhandener vollkommener Überlastung scheint dies aber eher ein Wunschdenken zu sein.


Weiterhin sollen die Heimatpfleger und die Feldgeschworenen zum Thema Denkmalschutz von historischen Hoheitssteinen sensibilisiert werden.


WEITERE INFORMATIONEN FOLGEN, SOBALD DIESE VORHANDEN SIND!




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