Die Zeit bis zum Jahr 1806 war von einer starken Zersplitterung der Herrschaftsterritorien geprägt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es noch keine Staaten gab, wie wir sie heute kennen und auch die Grenzen waren keine Landesgrenzen, die eindeutig den einen vom anderen Bereich trennten. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bestanden territorial festgelegte Herrschaftsrechte, wie das Fraischrecht, das Jagdrecht, das Steuerrecht, usw. die jeweils für sich unterschiedliche Bereiche betrafen. Es war damit also möglich an einem Ort für das Fraischrecht (=Hochgerichtsbarkeit), das Jagdrecht und das Steuerrecht unterschiedliche Herrschaften zu haben. Das machte die Lage sehr unübersichtlich und führte oft zu sog. Wirrungen und Irrungen, kurz heftigen Streit unter den Herrschaften.
Im Bereich Tanzenhaid und Brunn, beides im heutigen Gemeindegebiet der Stadt Emskirchen im Landkreis Neustadt an der Aisch/ Bad Windsheim gelegen, wurde durch den Grafen von Pückler im Jahr 1746 vom hier herrschenden Markgrafen von Brandenburg Kulmbach im nördlichen Bereich von Tanzenhaid das Niedere Jagdrecht erworben, im Jahr 1753 dann das Fraischrecht für Tanzenhaid und Brunn.
Dies spiegelt sich auch in hier gesetzten Grenzsteinen aus dieser Zeit wieder. Diese Grenzsteinlinien stehen bereits seit längerem unter Denkmalschutz, sind aber bis heute nicht kartographiert. Dies holt „Historische Grenze“ nun nach.
Markus Frick aus Wilhelmsdorf leistet in diesem Zusammenhang eine hervorragende Arbeit. Hierfür möchten wir uns ganz ausdrücklich bedanken.
Nachdem der Kaufvertrag des Jahres 1753 bislang nicht auffindbar ist und auch kein Versteinungsprotokoll vorliegt, mussten andere Quellen herhalten. Hier ist insbesondere die Historische Karte der Bayerischen Vermessungsverwaltung einschlägig. So konnten inzwischen die beiden Fraischgrenzlinien festgestellt und die Grenzsteine größtenteils überprüft werden.
Wir konnten nun dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege die erste Aufstellung unserer Ergebnisse übermitteln. Dort sollte nun die erfolgte Kartographierung Eingang in den Denkmalschutzatlas finden.
Die Grenzsteinpositionen werden in den nächsten Tagen bei uns auch noch in der Grenzsteinkarte eingestellt. Hier sind dann auch die Geodaten hinterlegt. (► http://grenzsteinkarte.de)
Hierbei handelt es sich um folgende Grenzsteinlinien mit der jeweils in der Überschrift benannten Denkmalschutznummer:
1) D-5-75-121-36
Grenzsteine des ehem. Gräflich Pücklerschen Hochgerichtssprengels, von ehem. 58 Steinen 16 erhalten. Diese umschließen den Bereich Brunn. Sie sind in unseren Aufstellungen wie folgt bezeichnet:
GP-KU-1753-xxxB (xxx ist die laufende Nummer dreistellig geschrieben)
Sie besitzen eine rechteckige Grundfläche und zeigen auf der Schmalseite ein "N" mit Laufnummer, sowie auf den Wappenseiten "GP" für Grafschaft Pückler, ein "HO" für Hochfraischliche Obrigkeit und ein "BC" für Brandenburg Kulmbach. Sie wurden 1753 gesetzt. Sie bestehen aus Sandstein und ragen (soweit nicht gesunken) etwa 65 cm aus dem Boden.
2) D-5-75-121-45
Grenzsteine des ehem. Gräflich Pücklerschen Hochgerichtssprengels, von ehem. 60 Steinen 41 erhalten. Diese umschließen den Bereich Tanzenhaid. Sie sind in unseren Aufstellungen wie folgt bezeichnet:
GP-KU-1753-xxxT (xxx ist die laufende Nummer dreistellig geschrieben)
Sie sind in ihrer Ausgestaltung identisch zu denen in Brunn.
3) D-5-75-121-35
Grenzsteine des Pücklerschen Niederjagddistrikts. Bislang konnte nicht geklärt werden, wie viele dieser Grenzsteine ursprünglich bestanden. Heute sind es nach Angaben des Landesamtes für Denkmalpflege 7 Stück. Diese konnten auch alle in ihrer Position gefunden werden. In unserer Aufstellung werden diese Grenzsteine wie folgt bezeichnet:
GPI-1746-Axx (das A ist vorgestellt, weil die offizielle Nummerierung nicht bekannt ist und auf den Grenzsteinen keine Nummer vorhanden ist. Es handelt sich also um eine nichtoffizielle Nummierung durch uns)
Die Grenzsteine sind i.d.R. quadratischer Grundfläche und zeigen auf einer Seite die Buchstabenfolge "GPI" für Graf Pückler Jagddistrikt. Im Jahr 1746 kannte das deutsche Alphabet das "J" noch nicht. Hier wurde ein "I" geschrieben.
Es gibt hier noch einiges zu tun. In einem weiteren Schritt wäre noch zu ermitteln, ob es abgegangene Steine gibt, die sich an anderer Stelle befinden, um diese Linien noch zu ergänzen. Hier bitten wir um Mithilfe.
Hinweise bitte an: projekt@historische-grenze.de
HERZLICHEN DANK!
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