
Zwischen Poxdorf (LKr. Forchheim) und Bubenreuth (LKr. Erlangen-Höchstadt/Aisch) sind wir durch einen Hinweis aus unserer Grenzsteinmeldung auf eine Grenzsteinlinie gestoßen.
Aus dieser Linie, die 1565 versteint worden ist, konnten durch uns 16 historisch belegte Grenzsteinpositionen verifiziert werden. An diesen existieren nach jetzigem Wissensstand noch fünf Grenzsteine, der Verbleib der fehlenden ist noch unklar.
Im Denkmalschutzatlas sind diese fünf Grenzsteine verzeichnet, wobei hier von einer Jagdgrenze die Rede ist. Nach dem Abgleich mit historischem Kartenmaterial drängt sich uns aber der Verdacht auf, dass diese Grenzsteinlinie mehr abgrenzte als nur das Jagdrecht.
In diesem Bereich - ein Setzungsprotokoll liegt uns noch nicht vor - muss auch die Fraisch- und Territorialgrenze zwischen dem hohenzollerschen Markgraftum Brandenburg Kulmbach/ Bayreuth und dem Hochstift Bamberg verlaufen sein. Nach den derzeitigen Hinweisen, die wir gefunden haben, müßte das diese Grenzlinie sein.

In der Uraufnahme der Bayerischen Vermessungsverwaltung wird Stein Nr. 8 mit der Bemerkung "Baireuth - Bamberg" und den Jahreszahlen 1565 und 1781 aufgeführt. Das widerspricht deutlich der Annahme, dass hier nur eine Jagdgrenze existiert hätte. Eine solche wird in der historischen Uraufnahme nicht eingezeichnet, wohl aber immer wieder alte Territorialgrenzen.
Letztlich aber müssen wir hier noch auf die Archivalien warten, die wir beim Staatsarchiv in Bamberg zur Einsicht angefordert haben. Eine gründliche Dokumentenrecherche werden wir auch noch leisten müssen. Der uns durch den Mitteiler zugesandte Buchauszug gab dann eine erste Auskunft:
Der Baiersdorfer Vertrag (Auszug: Die Geschichte des Dorfes Baiersdorf)
Beim Fehlen jeglicher Urkunden über Bubenreuth im ausgehenden Mittelalter bleibt auch seine Geschichteweitgehend im Dunkeln. Durch seine Lage im Grenzbereich dreier politischer Mächte - Fürstentum Kulmbach, Fürstentum Ansbach und Fürstbistum Bamberg - wurde wohl auch das weitere Schicksal des Dorfes bestimmt. So gehörte der Ort zusammen mit dem Markt Baiersdorf seit der Landesteilung von 1403 durch Burggraf Friedrich V. zum sogenannten Oberland, das dem Burggrafen Johann III. unterstand. Die Grenze zum „unterländischen“ Fürstentum Ansbach, in dem Burggraf Friedrich VI. herrschte, verlief in unmittelbarer Nähe Bubenreuths. Eine weitere Grenze in der näheren Umgebung, deren Verlauf nicht eindeutig festgelegt war, trennte das Fürstentum Kulmbach und das Fürstbistum Bamberg voneinander. Auch innerhalb des Dorfes Bubenreuth waren diese beiden Herrschaften vertreten. Der Dompropstei lehenbar waren alle Höfe entlang der Hauptstraße, der später Scherleshof genannte Besitz und das Gut Hauptstraße 19 waren markgräfliche Lehen. Aus dieser Rechtsunsicherheit erwuchs im Lauf der Jahre eine Vielzahl von „Irrungen“, die schließlich durch einen Vertrag zwischen Bamberg und Brandenburg, der am 13. Mai 1524 in Baiersdorf geschlossen wurde, beseitigt werden sollten. Es heißt dort: „Zum fünften soll uns Markgrafen zu Brandenburg, unseren Erben und Fürstentum, das Halsgericht mit allen Freveln, Wandeln und Bußen allein zustehen, auf und in den Dörfern Uttenreuth, Bubenreuth, Altenerlang ..., auf derselben (Dörfer) Leuten und Gütern und soweit sich eines jeden (Dorfes) Markung erstreckt.“ Nach den Wirren des Bauernkrieges 1525 wurde dieser Vertrag, geschlossen vom obergebirgischen Markgrafen Kasimir und dem Bischof Georg III., Schenk von Limburg, im „Forchheimer Recess“ von 1538 bestätigt.
Der Begriff "Halsgericht" ist gleichbedeutend mit Blutgerichtsbarkeit oder Fraisch. Es handelt sich daher tatsächlich um eine Fraischgrenze. Die Grenzsteine sind daher Hoheitssteine im Eigentum des Freistaates Bayern.
Der ermittelte Grenzverlauf der 16 Grenzsteine ist im nachfolgenden Bild zu sehen:

ROT = der Grenzstein ist am historischen Setzungsort vorhanden
BLAU = der Grenzstein ist vorhanden, wurde aber versetzt
ORANGE = der Grenzstein fehlt, dies ist die historische Setzungsposition
GRAU = ein Grenzstein (nachträglich gesetzt) markiert den historischen Setzungsort
GELB = Grenzsteinposition noch nicht überprüft
Folgende Grenzsteine haben wir gefunden:
KU-BA-1565-001
Gemeinde Poxdorf
Gemarkung Poxdorf
GK4 4431622, 5504044
WGS 84 (lat/lon) 49.66921, 11.05127
Höhe268 m
Denkmalschutz D-4-74-160-21

KU-BA-1565-002
Gemeinde Baiersdorf
Gemarkung Baiersdorf
GK4 4431536, 5503798
WGS 84 (lat/lon)49.66699, 11.05012
Höhe267 m
Denkmalschutz D-4-74-160-20

KU-BA-1565-006
Gemeinde Baiersdorf
Gemarkung Baiersdorf
GK4 4430855, 5502118
WGS 84 (lat/lon) 49.65180, 11.04099
Höhe 272 m
Denkmalschutz D-5-72-115-56

KU-BA-1565-009
Gemeinde Baiersdorf
Gemarkung Baiersdorf
GK4 4430528, 5501320
WGS 84 (lat/lon) 49.64459, 11.03660
Höhe276 m
Denkmalschutz D-5-72-115-57

KU-BA-1565-010 - Nachersatz auf historischer Setzungsstelle (Bayerische Rauten und 1988)
Gemeinde Langensendelbach
Gemarkung Langensendelbach
UTM 32U 646313, 5500190 GK4 4429780, 5500431
WGS 84 (lat/lon)49.63652, 11.02640Höhe276 m
kein Denkmalschutz

KU-BA-1565-011
Gemeinde Langensendelbach
Gemarkung Langensendelbach
GK4 4429855, 5500134
WGS 84 (lat/lon) 49.63385, 11.02749
Höhe286 m
Denkmalschutz D-4-74-146-24

Der Denkmalschutzatlas zeigt zwei weitere Grenzsteine auf, die ebenfalls als Jagdgrenzsteine in der Denkmalschutzliste stehen, aber mit der HISTORISCHEN KARTE nicht mehr in Einklang zu bringen sind. Diese Positionen sind trotz erteiltem Denkmalschutz nicht historisch belegt.
Überprüfung am 02.05.2021
Die beiden in der Denkmalschutzliste vorgetragenen Grenzsteine im "Weiheräcker" an der Straße nach Bubenreuth mit den Koordinaten:
Gemeinde Baiersdorf
Gemarkung Baiersdorf
GK4 4429201, 5500698
WGS 84 (lat/lon) 49.63884, 11.01834
Höhe271 m
Denkmalschutz D-5-72-115-51
und
Gemeinde Baiersdorf
Gemarkung Baiersdorf
GK4 4429183, 5500661
WGS 84 (lat/lon) 49.63851, 11.01810
Höhe271 m
Denkmalschutz D-5-72-115-52
sind vor Ort nicht vorhanden. Die Nachschau in der HISTORISCHEN KARTE ergab mehrere Positionen, die Weiheräcker heißen. An keiner dieser Positionen wurden diese beiden Steine gefunden.
Es ist daher von einem Registrierungsfehler auszugehen. Das Landesamt für Denkmalpflege ist durch uns verständigt.

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