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Grenzsteinlinie KU-BA-1565 bei Baiersdorf

Autorenbild: DENKMALSCHUTZ ☰ projekt HISTORISCHE GRENZE DENKMALSCHUTZ ☰ projekt HISTORISCHE GRENZE

Aktualisiert: 2. Mai 2021


Zwischen Poxdorf (LKr. Forchheim) und Bubenreuth (LKr. Erlangen-Höchstadt/Aisch) sind wir durch einen Hinweis aus unserer Grenzsteinmeldung auf eine Grenzsteinlinie gestoßen.


Aus dieser Linie, die 1565 versteint worden ist, konnten durch uns 16 historisch belegte Grenzsteinpositionen verifiziert werden. An diesen existieren nach jetzigem Wissensstand noch fünf Grenzsteine, der Verbleib der fehlenden ist noch unklar.


Im Denkmalschutzatlas sind diese fünf Grenzsteine verzeichnet, wobei hier von einer Jagdgrenze die Rede ist. Nach dem Abgleich mit historischem Kartenmaterial drängt sich uns aber der Verdacht auf, dass diese Grenzsteinlinie mehr abgrenzte als nur das Jagdrecht.


In diesem Bereich - ein Setzungsprotokoll liegt uns noch nicht vor - muss auch die Fraisch- und Territorialgrenze zwischen dem hohenzollerschen Markgraftum Brandenburg Kulmbach/ Bayreuth und dem Hochstift Bamberg verlaufen sein. Nach den derzeitigen Hinweisen, die wir gefunden haben, müßte das diese Grenzlinie sein.

In der Uraufnahme der Bayerischen Vermessungsverwaltung wird Stein Nr. 8 mit der Bemerkung "Baireuth - Bamberg" und den Jahreszahlen 1565 und 1781 aufgeführt. Das widerspricht deutlich der Annahme, dass hier nur eine Jagdgrenze existiert hätte. Eine solche wird in der historischen Uraufnahme nicht eingezeichnet, wohl aber immer wieder alte Territorialgrenzen.


Letztlich aber müssen wir hier noch auf die Archivalien warten, die wir beim Staatsarchiv in Bamberg zur Einsicht angefordert haben. Eine gründliche Dokumentenrecherche werden wir auch noch leisten müssen. Der uns durch den Mitteiler zugesandte Buchauszug gab dann eine erste Auskunft:


Der Baiersdorfer Vertrag (Auszug: Die Geschichte des Dorfes Baiersdorf)

Beim Fehlen jeglicher Urkunden über Bubenreuth im ausgehenden Mittelalter bleibt auch seine Geschichteweitgehend im Dunkeln. Durch seine Lage im Grenzbereich dreier politischer Mächte - Fürstentum Kulmbach, Fürstentum Ansbach und Fürstbistum Bamberg - wurde wohl auch das weitere Schicksal des Dorfes bestimmt. So gehörte der Ort zusammen mit dem Markt Baiersdorf seit der Landesteilung von 1403 durch Burggraf Friedrich V. zum sogenannten Oberland, das dem Burggrafen Johann III. unterstand. Die Grenze zum „unterländischen“ Fürstentum Ansbach, in dem Burggraf Friedrich VI. herrschte, verlief in unmittelbarer Nähe Bubenreuths. Eine weitere Grenze in der näheren Umgebung, deren Verlauf nicht eindeutig festgelegt war, trennte das Fürstentum Kulmbach und das Fürstbistum Bamberg voneinander. Auch innerhalb des Dorfes Bubenreuth waren diese beiden Herrschaften vertreten. Der Dompropstei lehenbar waren alle Höfe entlang der Hauptstraße, der später Scherleshof genannte Besitz und das Gut Hauptstraße 19 waren markgräfliche Lehen. Aus dieser Rechtsunsicherheit erwuchs im Lauf der Jahre eine Vielzahl von „Irrungen“, die schließlich durch einen Vertrag zwischen Bamberg und Brandenburg, der am 13. Mai 1524 in Baiersdorf geschlossen wurde, beseitigt werden sollten. Es heißt dort: „Zum fünften soll uns Markgrafen zu Brandenburg, unseren Erben und Fürstentum, das Halsgericht mit allen Freveln, Wandeln und Bußen allein zustehen, auf und in den Dörfern Uttenreuth, Bubenreuth, Altenerlang ..., auf derselben (Dörfer) Leuten und Gütern und soweit sich eines jeden (Dorfes) Markung erstreckt.“ Nach den Wirren des Bauernkrieges 1525 wurde dieser Vertrag, geschlossen vom obergebirgischen Markgrafen Kasimir und dem Bischof Georg III., Schenk von Limburg, im „Forchheimer Recess“ von 1538 bestätigt.


Der Begriff "Halsgericht" ist gleichbedeutend mit Blutgerichtsbarkeit oder Fraisch. Es handelt sich daher tatsächlich um eine Fraischgrenze. Die Grenzsteine sind daher Hoheitssteine im Eigentum des Freistaates Bayern.


Der ermittelte Grenzverlauf der 16 Grenzsteine ist im nachfolgenden Bild zu sehen:

ROT = der Grenzstein ist am historischen Setzungsort vorhanden

BLAU = der Grenzstein ist vorhanden, wurde aber versetzt

ORANGE = der Grenzstein fehlt, dies ist die historische Setzungsposition

GRAU = ein Grenzstein (nachträglich gesetzt) markiert den historischen Setzungsort

GELB = Grenzsteinposition noch nicht überprüft


Folgende Grenzsteine haben wir gefunden:


KU-BA-1565-001

  • Gemeinde Poxdorf

  • Gemarkung Poxdorf

  • UTM 32U 648010, 5503873

  • GK4 4431622, 5504044

  • WGS 84 (lat/lon) 49.66921, 11.05127

  • Höhe268 m

  • Denkmalschutz D-4-74-160-21

KU-BA-1565-002

  • Gemeinde Baiersdorf

  • Gemarkung Baiersdorf

  • UTM 32U 647933, 5503624

  • GK4 4431536, 5503798

  • WGS 84 (lat/lon)49.66699, 11.05012

  • Höhe267 m

  • Denkmalschutz D-4-74-160-20

KU-BA-1565-006

  • Gemeinde Baiersdorf

  • Gemarkung Baiersdorf

  • UTM 32U 647320, 5501918

  • GK4 4430855, 5502118

  • WGS 84 (lat/lon) 49.65180, 11.04099

  • Höhe 272 m

  • Denkmalschutz D-5-72-115-56

KU-BA-1565-009

  • Gemeinde Baiersdorf

  • Gemarkung Baiersdorf

  • UTM 32U 647025, 5501107

  • GK4 4430528, 5501320

  • WGS 84 (lat/lon) 49.64459, 11.03660

  • Höhe276 m

  • Denkmalschutz D-5-72-115-57

KU-BA-1565-010 - Nachersatz auf historischer Setzungsstelle (Bayerische Rauten und 1988)

  • Gemeinde Langensendelbach

  • Gemarkung Langensendelbach

  • UTM 32U 646313, 5500190 GK4 4429780, 5500431

  • WGS 84 (lat/lon)49.63652, 11.02640Höhe276 m

  • kein Denkmalschutz

KU-BA-1565-011

  • Gemeinde Langensendelbach

  • Gemarkung Langensendelbach

  • UTM 32U 646400, 5499896

  • GK4 4429855, 5500134

  • WGS 84 (lat/lon) 49.63385, 11.02749

  • Höhe286 m

  • Denkmalschutz D-4-74-146-24

Der Denkmalschutzatlas zeigt zwei weitere Grenzsteine auf, die ebenfalls als Jagdgrenzsteine in der Denkmalschutzliste stehen, aber mit der HISTORISCHEN KARTE nicht mehr in Einklang zu bringen sind. Diese Positionen sind trotz erteiltem Denkmalschutz nicht historisch belegt.


Überprüfung am 02.05.2021


Die beiden in der Denkmalschutzliste vorgetragenen Grenzsteine im "Weiheräcker" an der Straße nach Bubenreuth mit den Koordinaten:

  • Gemeinde Baiersdorf

  • Gemarkung Baiersdorf

  • UTM 32U 645725, 5500433

  • GK4 4429201, 5500698

  • WGS 84 (lat/lon) 49.63884, 11.01834

  • Höhe271 m

  • Denkmalschutz D-5-72-115-51

und

  • Gemeinde Baiersdorf

  • Gemarkung Baiersdorf

  • UTM 32U 645708, 5500395

  • GK4 4429183, 5500661

  • WGS 84 (lat/lon) 49.63851, 11.01810

  • Höhe271 m

  • Denkmalschutz D-5-72-115-52

sind vor Ort nicht vorhanden. Die Nachschau in der HISTORISCHEN KARTE ergab mehrere Positionen, die Weiheräcker heißen. An keiner dieser Positionen wurden diese beiden Steine gefunden.


Es ist daher von einem Registrierungsfehler auszugehen. Das Landesamt für Denkmalpflege ist durch uns verständigt.














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