Die bestehende Vegetation macht es ab und an nicht gerade leicht einen vorhandenen Grenzstein zu finden. Selbst wenn man weiß, wo er stehen muss, ist das nicht immer einfach. DAS PROJEKT KB-KW-1806 IST BEENDET.
Nach Absuche der gesamten Grenzlinie können wir nun dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege den Abschluß unserer Arbeit mitteilen. Im Bericht wurde die Geschichte der Grenzlinie, die archivalische Belegbarkeit und die Bedeutung in der Geschichte ausgeführt, sowie alle von uns gefundenen Grenzsteine mit Positionsangaben benannt. BERICHT ANSEHEN
Da die Grenzsteine genau auf der heutigen Landesgrenze zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg stehen, wurde der Bericht auch an das dortige Landesamt für Denkmalpflege gesandt, so dass beide Bundesländer die Möglichkeit haben, die Denkmalschutzeigenschaft für diese Grenzsteine zu prüfen.
Mit der Setzung im Jahr 1806 wurde das HEILIGE RÖMISCHE REICH DEUTSCHER NATION zu Grabe getragen und die NAPOLEONISCHE ORDNUNG geschaffen, die zumindest an dieser Grenze heute noch Gültigkeit hat.
► Grenzlinie ansehen: http://kb-kw-1806.historische-grenze.de
Wir werden jetzt auf das Ergebnis der beiden Landesämter warten und hoffen, dass hier der Denkmalschutz Umsetzung findet. HISTORISCHE GRENZE ARBEITET FÜR DEN SCHUTZ UNSERER HISTORISCHEN DENKMÄLER DER GESCHICHTE!