Das mittlere Franken reicht im Westen bis in Teile des heutigen Bundeslandes Baden-Württemberg hinein. So war es erforderlich auch dort nach den Zuständigkeiten zu fragen, um in Einzelfall einen Ansprechpartner zu haben.
Für die Wahrnehmung des Eigentumsrechts an dem Land gehörenden Grenzsteinen ist die Vermessungsverwaltung des Landes Baden-Württemberg zuständig. Das ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung und dessen nachgeordnete Behörden (Vermessungsämter).
Damit ist diese Frage für den Bereich Baden-Württemberg geklärt. Hier brauchte man tatsächlich nur 3 Wochen für eine Antwort.
Im Freistaat Bayern steht die Antwort aktuell seit über einem Jahr aus...