Das Ende des "Alten Reichs":
Die Landesgrenze zwischen
dem Königreich Bayern
und
dem Königreich Württemberg
KB-KW-1806
Mit dem Jahr 1806 endete das "Heilige Römische Reich Deutscher Nation" und die Napoleonische Ordnung hielt Einzug.
Bereits im Vorfeld hatte der Bayerische Kurfürst Maximilian IV Kontakt mit Napoleon Bonna Parte aufgenommen, das zahlte sich nun aus.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluß im Jahr 1803 und der Gründung der Königreiche Bayern und Württemberg im Jahr 1806 war die Ordnung des "Alten Reichs" Geschichte.
Dies spürte insbesondere das stark zersplitterte Franken, das zum größten Teil im neuen Königreich Bayern aufging.
Sichtbar wird dies im Besonderen an der ehem. Freien Reichsstadt Rothenburg. Die Grenzlinie KB-KW-1806, die nur im Ausschnitt Rothenburg beleuchtet wird, zeigt auf, wie sie das ehemalige Herrschaftsgebiet der Reichsstadt Rothenburg durchschneidet und so einen bayerischen und einen württembergischen Teil entstehen läßt.
Reichdeputationshauptschluss 1803
Im Frieden von Lunéville (18. Februar 1801) trat Kaiser Franz II. der Republik Frankreich alle Gebiete westlich des Rheines ab. Die davon betroffenen Fürsten sollten rechtsrheinisch entschädigt werden.
Für diese Entschädigungen sollten die deutschen Reichsbistümer und –abteien sowie landsässige Klöster dienen. Die Einzelheiten sollte eine „Reichsdeputation“, d.h. ein Ausschuß von je vier Kurfürsten und Fürsten des deutschen Reichstages, gemeinsam mit Frankreich regeln, das schon im Mai / Juni 1802 mit den Hauptgewinnern (Preußen, Württemberg, Baden, Bayern) Einzelverträge schloß. Die Reichsdeputation konnte diese mit nur ganz geringen Modifikationen lediglich bestätigen, nachdem diese Fürsten seit August 1802 ihre neuen Gebiete schon militärisch besetzt hatten. Erst im März 1803 wurde der „Reichsdeputationshauptschluß“ vom Reichstag angenommen und vom Kaiser ratifiziert.
Bis auf ein verkleinertes, um Regensburg und Wetzlar ergänztes Gebiet, das der Kurfürst von Mainz als „Primas von Deutschland“ erhielt, und bis auf die Besitzungen des Deutschen Ordens und des Malteserordens wurden alle geistlichen Staaten der Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen säkularisiert und weltlichen Fürsten unterstellt. Obwohl zweieinhalb mehr Land zur Verfügung stand, als zur Entschädigung der linksrheinisch depossedierten Fürsten benötigt wurde – 463 Quadratmeilen brauchte man, 1131 umfaßten die geistlichen Staaten –, setzte Napoleon die Totalsäkularisation durch, auch, um in Deutschland Verbündete zu gewinnen und um den Kaiser zu schwächen. Thomas Nipperdey nannte dies „die eigentliche napoleonische Revolution auf deutschem Boden“.
Neben die „Herrschaftssäkularisation“, die Auflösung fast aller geistlicher Staaten, trat die „Vermögenssäkularisation“, d.h. die Auflösung der reichen Klöster, deren Vermögen vom Staat eingezogen wurden, „zur Erleichterung ihrer Finanzen“ (§ 35), und die „Mediatisierung“, d.h. eine Vielzahl bis dahin nur dem Kaiser unterstellter Städte und Kleinstaaten wurden mittelgroßen Fürstentümern eingegliedert.
Die politischen Folgen waren erheblich: die Zahl der Reichsstände schmolz dadurch von rund 300 auf etwa 30 mittelgroße Territorien. Durch die Abschaffung der landständischen und städtischen Verfassungen in den aufgelösten Staaten gingen auch die meisten Mitspracherechte der eingesessenen adeligen und bürgerlichen Eliten verloren. Das Verschwinden der meisten katholischen Fürstentümer und Kurfürstentümer bedeutete eine Mehrheit der Protestanten im Reichstag; an die Stelle der katholischen Kurfürstenwürden Köln, Trier und Pfalz traten die neuen Kurfürsten von Salzburg (das eine Nebenlinie des katholischen Hauses Habsburg erhielt) und die protestantischen Kurfürsten von Baden, Württemberg und Hessen-Kassel: bei der nächsten Kaiserwahl war damit die Wahl eines katholischen Habsburgers nicht mehr selbstverständlich. Schon 1804 nahm Kaiser Franz II. für seine österreichischen Erblande den Kaisertitel an und legte 1806 die Kaiserwürde nieder.
Der Papst sah der Säkularisation tatenlos zu – er setzte auf den Ersten Konsul Napoleon Bonaparte, mit dem er am 9. Juli 1801 ein Konkordat abschloß, das die Säkularisation in Frankreich bestätigte und dafür dem Papst gewisse neue Rechte in der bisher ganz unabhängigen französischen Kirche einräumte.
Bildnachweis: Von Photo: Andreas Praefcke - Eigenes Werk (own photograph at exhibition "Adel im Wandel", Sigmaringen 2006), Gemeinfrei,

Im Frieden von Preßburg (heutiges Bratislava [SK]), der am
26. Dezember 1805 zwischen Frankreich und dem deutschen Kaiser Franz II. geschlossen wurde, wurde das mit Napoleon verbündete Baiern zum Königreich proklamiert. Kurfürst Maximilian IV. Joseph von Baiern – seit 1799 Herrscher über Kurbaiern – nahm am1. Januar 1806 offiziell den Titel „König Maximilian I. von Bayern“ an.
Friedensvertrag von Pressburg, Französische Ratifikation, 1805, HHStA, AUR 1805 XII 26.
Quelle: Salzburg Museum
Das Original befindet sich im Österreichischen Staatsarchiv in Wien ►VERTRAG ANSEHEN
Maximilian war zuvor Herzog von Zweibrücken gewesen, wozu er nach dem Tode seines Vorgängers Karl II. August 1795 bestimmt worden war. Nach dem Aussterben der älteren baierischen Linie der Wittelsbacher wurde er als Vertreter der jüngeren Linie zum Herrscher über Bayern.
Auf der anderen Seite der neuen Grenze zwischen dem nun entstandenen Königreich Bayern war zum gleichen Zeitpunkt das Königreich Württemberg entstanden.
Es entstand ebenso als souveränes Königreich auf Betreiben des nach politischer Hegemonie strebenden Kaisers der Franzosen, Napoleon Bona Parte.
Hervorgegangen war das Königreich aus dem (1803 zum Kurfürstentum erhobenen) Herzogtum Württemberg.
Dessen ursprüngliches Gebiet, das auch als Altwürttemberg bezeichnet wurde, war kurz zuvor durch den Reichsdeputationshauptschluss und den Frieden von Pressburg hauptsächlich im Süden und Osten stark erweitert worden und hatte damit seinen geographischen Raum nahezu verdoppelt.
Württemberg war von 1806 bis 1813 Mitglied des an den Interessen Frankreichs ausgerichteten Rheinbundes und nach dem Ende der napoleonischen Kriege in der Folge der Beschlüsse des Wiener Kongresses von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 schloss sich das Königreich dem als – kleindeutsches – Kaiserreich unter preußischer Führung ausgerufenen ersten deutschen Nationalstaat als Bundesstaat an.
Mit den 1806 neuen Grenzen waren auch neue Grenzsteine zu setzen, die an der immer noch bestehenden Grenze, heute zwischen den Bundesländern Freistaat Bayern und Baden-Württemberg, zu einem beachtlichen Teil bis heute überlebt haben.
Diese Grenzlinie zeigt das "Ende des Alten Reichs" spürbar auf, das mit der neuen Napoleonischen Ordnung unterging. Bis heute wirken diese Grenzziehungen nach, was diese Geschichtsepoche als für unser heutiges Leben sehr essentiell kennzeichnet.
Die Grenzverträge zwischen Bayern und Württemberg
Nach der Niederlage von Austerlitz baten Franz I. (links) und Johann von Liechtenstein (Mitte) Napoleon um Waffenstilland und Frieden
Der Friede von Pressburg wurde 1805 zwischen dem Kaisertum Österreich unter Franz I. und dem Kaiserreich Frankreich unter Napoléon Bonaparte geschlossen und beendete den 3. Koalitionskrieg. Am 2. Dezember 1805 hatte Napoleon das vereinigte russisch-österreichische Heer in der Dreikaiserschlacht von Austerlitz vernichtet, am 6. Dezember war ein Waffenstillstand geschlossen worden.
Hieraus entstanden dann auf dem Boden des Fränkischen Reichskreises, des Herzogtums Baiern und des Großherzogtums Württemberg die Königreiche Bayern und Württemberg.
Kurz nach der Entstehung der Königreiche Bayern und Württemberg bestand zwischen diesen, beide waren Napoleon Bona Parte verpflichtet, das Interesse die Grenzlinie genau zu definieren, wie auch das Verhältnis zueinander.
In diesem Vertrag wird erstmals der genaue Grenzverlauf beschrieben.
Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und dem Freistaat Bayern über die Erhaltung der Abmarkung der Landesgrenzen vom 23. Januar 1960
MABl. 1960 S. 137
Im Frieden von Preßburg vom 26. Dezember 1805, der letztlich das "Alte Reich" zugunsten der Napoleonischen Ordnung beendete, wurden die Königreiche Bayern und Württemberg gegründet, damit auch diese Grenzlinie. In weiteren Verträgen zwischen dem Königreich Bayern und dem Königreich Württemberg und in der Folge durch deren Nachfolger, dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg, wurde diese Grenzlinie in Teilen immer wieder verändert.
Durch diese Umstände dürften nicht mehr sehr viele der ursprünglich im Jahr 1806 gesetzten Grenzsteine erhalten sein. HISTORISCHE GRENZE macht sich auf die Suche die Verbliebenen zu finden und deren Position zu dokumentieren...
Gemäß dem Projekt des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege betrifft diese Suche ausschließlich diejenigen Grenzsteine, die die Grenze der Stadt Rothenburg nach Baden-Württemberg aufzeigen.