Jürgen Nickel

21. Feb. 20171 Min.

Grenzsteineigentum - zu früh gefreut

Mit der Anfrage von historische-grenze.de bei BAYERNdirekt sollte eine Klärung des Problems welche Behörde des Freistaates Bayern nun letztlich die Funktion des Eigentümers für historische Landesgrenzsteine für ehemalige Territorialmächte auf dem Boden des heutigen Freistaates Bayern ausübt geklärt sein: FEHLANZEIGE!

Die Auskunft des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (der/die Sachbearbeiter/in bat den Namen nicht öffentlich zu nennen) hält sich wage und zeigt auf, daß diese Frage wohl in der Bayerischen Staatsregierung nicht wirklich geklärt zu sein scheint.

HIER DIE ANTWORT DES StMELF ABRUFEN

Wir werden hier wohl sehr hartnäckig auf einer Lösung bestehen müssen, denn die Kulturdenkmäler, die historische Landesgrenzsteine ehemaliger Territorialmächte auf dem Boden des heutigen Freistaates Bayern darstellen, sollen und müssen geschützt sein und es muß eine verantwortliche Behörde geben, die hier das Eigentum des Freistaates Bayern offiziell ausübt.

Wir werden weiter berichten.

#Behördenzuständigkeit

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